Positiv auf THC am Steuer getestet? Diese drei Werte spielen eine Rolle!

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Um auf die Häufigkeit der Einnahme von Cannabis schließen zu können, werden bei einer Blutuntersuchung vor allem die ermittelten THC (Tetrahydrocannabinol)- und THC-COOH (Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure)-Werte analysiert.

Bei einer THC-COOH-Konzentration unter 5 ng/ml liegt ein einmaliger Konsum vor, bei einer Konzentration zwischen 5 und 75 ng/ml mindestens ein gelegentlicher Konsum und bei einem Wert von über 75 ng/ml wird von regelmäßigem Konsum ausgegangen. 

Das hängt auch davon ab, wann der letzte Konsum stattgefunden hat. Liegt dieser nur eine sehr kurze Zeit zurück und war sehr intensiv, könnten diese Werte ebenfalls erreicht werden.

Mithilfe des THC-Wertes wird die Fähigkeit des Betroffenen festgestellt, ob dieser zwischen THC-Konsum und Führen eines Kfz trennen kann. Daran fehlt es, wenn die Teilnahme am Straßenverkehr unter einer THC-Konzentration stattgefunden hat, die das Risiko von Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit signifikant erhöht. 

Überwiegend wird hierfür ein Wert von mehr als 1,0 ng/ml als ausreichend erachtet. Überraschenderweise gehen nur die ansonsten als eher konservativ geltenden Gerichte in Bayern hiervon erst ab einem Wert von 2,0 ng/ml aus.

Der THC-OH Wert (11-Hydroxy-Tetrahydrocannabinol) spielt nur eine untergeordnete Rolle bei der Bewertung, da er aufgrund seiner schnellen Verstoffwechselung nur einige Stunden nachweisbar ist. Er dient daher meist nur dem Nachweis, dass der letzte Konsum zeitnah stattgefunden haben muss.

Die Verteidigungsmöglichkeiten sind ebenso komplex wie die Sanktionsmöglichkeiten der Behörden und hängen stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Wir raten daher jedem Betroffenen, sich möglichst zeitnah nach Konfrontation mit einem solchen Vorwurf mit einem versierten Verkehrsrechtler in Verbindung zu setzen.


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