Postbank verweigert Zahlung bei Phishing und nicht autorisierten Überweisungen

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Die Fälle von Phishing und Onlinebetrug häufen sich bei der Postbank AG und auch bei andern Banken und Sparkassen. Allerdings haben wir viele Beschwerden und Fälle, bei denen die Postbank die Erstattung auch bei nicht autorisierten Überweisungen (z.B. Phishing der Daten zum Online Banking) verweigert. Hier ist dann Klage geboten.

Wie läuft die Postbank Masche?

Die Täter nutzen gefälschte E-Mails, die Kunden auf eine gefälschte Login-Seite locken. Die Phishing-Mail ist im Design der Postbank gestaltet. Es bibt Meldungen wie "im Postfach liege eine neue Nachricht vor" oder "aktualisieren Sie ihr Sicherheitssystem". Um das Konto anzuzeigen, solle man auf den folgenden Link klicken.

Gibrt man dort die geforderten Daten für das Onlinebanking ein, werden diese abgefischt. Oft geht es in unseren Postbank Fällen darum, ein neues Gerät für die BestSign App der Postbank zu hinterlegen, um TANs für die Überweisungen ohne Wissen der Betroffenen selbst zu generieren.

Es gibt allerdings immer neue Maschen mit denen die Betrüger Daten abfischen, so dass es als Kunde schwer ist sich zu schützen.

Postbank Konto leer geräumt. Was nun?

Wenn Sie Opfer einer Phishing Attacke sind und feststellen, dass von ihrem Konto Überweisungen an unbekannte Dritte vorgenommen getätigt worden sind, so sollen Sie:

  • Konto und Kreditkarten sperren
  • Beweissicherung durch Screenshot der Email, Internetseite oder Link, auf welchem Sie Daten eingegeben haben
  • Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll üer Telefonanrufe, Nummer, Namen, Datum, Inhalt des Gesprächs u.s.w.
  • den Schaden bei der Postbank anzeigen und die Rückholung oder Erstattung des Schadens verlangen
  • Strafanzeige bei der Polizei stellen
  • Fragen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktecht

Was ist Phishing?

Unter dem Begriff Phishing (von fishing, engl. für ‚Angeln‘) versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner auszugeben. Ziel des Betrugs ist es an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen oder ihn z. B. zur Ausführung einer schädlichen Aktion zu bewegen. In der Folge werden dann beispielsweise Kontoplünderung oder Identitätsdiebstahl begangen oder eine Schadsoftware installiert. Es handelt sich dabei um eine Form des Social Engineering, bei dem die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt wird (Quelle Wikipedia).

Aufgrund der massenhaften Verschickung dieser Phishing – Mails ist die Anzahl derjenigen, die auf den Betrug hereinfallen, sehr hoch. Da sich Inhalt, Aussehen und Form der Phishing – Mails ständig ändern, ist es schwer sich zu schützen. Halten Sie ihren Antivirus-Filter immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Sobald eine solche Mail im Postfach gelandet ist, sollte man diese sofort und ungelesen löschen.

Haftet die Postbank AG für nicht autorisierte Überweisungen?

Die Haftung beim Online Banking Betrug hängt vom genauen Tathergang und Ihrem Verhalten dabei ab. Grundsätzlich gilt, dass die Postbank haftet, wenn es sich 

  1. um eine von Ihnen nicht autorisierte Überweisung handelt und  
  2. Ihnen keine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.

Allerdings passiert es nach unserer Erfahrung oft, dass die Postbank oder andere Banken sich weigern, Ihnen Geld zu erstatten. Dabei werden teilweise kaum haltbare Behauptungen aufgestellt, was Ihre Sorgfaltspflichten bzw. Ihre Fahrlässigkeit als Kontoinhaber betrifft. Wir empfehlen Ihnen daher, von Anfang an Ihren Fall von einem auf das Phishing spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Auch bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ist es unter Umständen möglich, einen Schadenersatz von der Bank zu erhalten. Denn ein Vorwurf der Mitschuld kann oft auch der Bank gemahct werden. So entschied z.B. das Landgericht Bonn (Aktenzeichen Az. 3 O 214/14).

Grobe Fahrlässigkeit 

Kann Ihnen die Bank grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit ihren Bankdaten nachweisen,  so bleiben Sie oft auf dem Schaden sitzen. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere und nach aktueller Rechtsprechung in folgenden Fällen vor:

  • Sie bewahren Ihre PIN zusammen mit der Kreditkarte auf
  • Sie haben Ihre Zugangsdaten telefonisch oder per E-Mail herausgegeben
  • Sie nutzen Online-Banking auf einem nicht geschützten Gerät
  • Sie haben Ihren Online-Zugang (Passwort etc.) auf Ihrem Rechner gespeichert
  • die Geamtschau des Verhaltens ergibt eine hohes Maß an Ausserachtlassung der gebotenen Sorgfalt.


Welche Banken und Sparkassen sind von Phishing Attakten betroffen?

Jedes Konto auf jeder Bank oder Sparkasse kann theoretisch von Betrügern durch Ausspäten ihrer Daten zum Online-Banking betroffen sein. Wir haben sehr viele Fälle bei folgenden Banken:

  • DKB
  • Sparkassen
  • Postbank AG
  • Comdirekt

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Justus Rechtsanwälte ist seit über 20 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisiert. Wir haben Erfahrung im Umgang mit Banken und bearbeiten bundesweit eine Vielzahl von Phishing Fällen.

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