P&R-Anleger müssen nicht zurückzahlen

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P&R-Anleger müssen nicht zurückzahlen

Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Verfahren zum Az. Az. 20 O 42/20 eine Klage des Insolvenzverwalters der insolventen P&R Gruppe abgewiesen. Der Insolvenzverwalter hatte  von einem Anleger Mieten und Rückkaufpreise zurückgefordert und hierzu die Auffassung vertreten, dass die Anleger nie Eigentum an den Containern erworben hätten und alle Zahlungen somit unentgeltlich erfolgt seien. Nach Auffassung des LG Karlsruhe stimme das so nicht, weil allein das bloße Ausbleiben der vereinbarten Gegenleistung die Leistung nicht unentgeltlich mache. „Einseitige Fehlvorstellungen des Empfängers“ seien in Bezug auf die Unentgeltlichkeit unbeachtlich, auch wenn der Irrtum durch den Schuldner hervorgerufen worden sei. 

Der weitere Instanzenzug bleibt abzuwarten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dennoch handelt es ich um ein erstes für die betroffenen Anleger positives und erfreuliches Urteil.

Wir vertreten selbst eine Vielzahl von betroffenen Anlegern. Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung in diesem Zusammenhang wünschen, wenden Sie sich, auch bei Rückfragen gerne an Herrn 


Rechtsanwalt André Döttelbeck 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 


Herr Rechtsanwalt Döttelbeck steht Ihnen an unseren Standorten persönlich aber auch telefonisch zur Verfügung.

 


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