P&R-Container: Insolvenzverwaltung kontrolliert Vermögen des P&R-Gründers

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Als einer der Hauptverdächtigen im Anlageskandal um P&R-Container gilt der Unternehmensgründer selbst. Er sitzt nicht nur seit Wochen in Untersuchungshaft, ihm wurde auch die Kontrolle über sein Privatvermögen entzogen.

Das Amtsgericht München hat am 4. Dezember 2018 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (Az. 1542 IN 3055/18). Damit kann der Firmengründer nicht mehr über Gegenstände seines Vermögens verfügen oder Außenstände einziehen. Damit soll das Vermögen auch zum Schutz der geschädigten Anleger gesichert und erhalten werden.

Für viele Anleger wird diese Maßnahme vermutlich eine Art Genugtuung sein. Zu einer nennenswerten Verbesserung ihrer finanziellen Situation wird sie kaum führen, denn das Privatvermögen wird auf etwa 10 bis 13 Millionen Euro geschätzt. „Angesichts des enormen finanziellen Schadens ist das Privatvermögen eher ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Rund 54.000 Anleger hatten insgesamt ca. 3,5 Milliarden Euro in P&R-Container investiert, von denen ein großer Teil aber gar nicht existiert.

Mehr Hoffnung macht da schon, dass sich die Insolvenzverwaltung den direkten Zugriff auf die nicht insolvente P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz sichern konnte, da hier die Einnahmen aus der noch laufenden Vermietung der Container generiert werden. Diese Einnahmen können nun den Gläubigern der insolventen deutschen P&R-Gesellschaften zu Gute kommen.

Mit welcher Quote die Anleger im Insolvenzverfahren am Ende rechnen können, ist derzeit noch völlig unklar. Die Anleger müssen sich allerdings auf hohe finanzielle Verluste einstellen. Das ergibt sich schon daraus, dass etwa eine Million der an die Anleger verkauften Container nie existiert hat. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese können sich u. a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten. „Die Anlageberater hätten die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken bis hin zum Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Wurde diese Informationspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/ 

Kanzleiprofil:

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller



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