P&R: Insolvenzverwalter fordert Geld zurück – was Anleger jetzt wissen sollten!

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Aktuellen Informationen zufolge fordert der Insolvenzverwalter von P&R aktuell von 25 ehemaligen Anlegern Geld zurück.

Hintergrund ist offenbar, dass P&R jahrelang Zahlungen geleistet hat, obwohl die eigentlich vermieteten Container überhaupt nicht existierten. Deswegen beruft sich der Insolvenzverwalter auf die sog. Schenkungsanfechtung, mit der auch die Zahlung von solchen Scheingewinnen sogar bis zu vier Jahren vor der Insolvenz rückgängig gemacht werden könnten.

Für die Anleger wäre dies doppelt bitter, da sie das Geld schließlich schon vor der P&R-Pleite bekommen haben und daher wohl eigentlich davon ausgegangen sind, das Geld auch behalten zu können.

Das Kuriose an der Sache ist, dass der Insolvenzverwalter offenbar selbst nicht sicher ist, ob er die Rückzahlungen tatsächlich verlangen kann. Jedenfalls regt er selbst an, dass die Anleger rechtlichen Rat einholen sollen. Daher hofft der Insolvenzverwalter offenbar selbst, dass erst einmal gerichtlich geklärt wird, ob Anleger derartige Zahlungen tatsächlich zurückzahlen müssen. Bis hier die Instanzen durchschritten sind und die Sache wirklich geklärt ist, kann es allerdings dauern.

Sollte der Insolvenzverwalter allerdings eines Tages Recht bekommen, dürfte damit zu rechnen sein, dass noch viel mehr Anleger zu Rückzahlungen aufgefordert werden.

Die Betroffenen sollten wohl überlegen, welche Handlungsoptionen ergriffen werden sollten. Die Konsequenzen können äußerst weitreichend sein und über den Einzelfall hinaus gehen. Wir raten dringend an, einen Experten bzw. Fachanwalt hinzuzuziehen.

Über uns

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts und insbesondere des Kapitalanlegerrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten.



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