P&R Unternehmensgruppe: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet – Sichern Sie jetzt Ihre Rechte

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19.03.2018:

Wieder einmal erschüttert ein riesiger Finanzskandal Deutschland und Anlegern drohen hohe Verluste. Drei Firmen der P&R Unternehmensgruppe aus Grünwald bei München sind zahlungsunfähig. Das Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Wie der Insolvenzverwalter Jaffé mitteilte, sollen zuletzt rund 51.000 Anleger in die P&R Unternehmensgruppe insgesamt rund 3,5 Milliarden EUR investiert haben. In welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger möglich sind, lässt sich momentan nach Angaben des Insolvenzverwalters nicht ansatzweise absehen. Es ist jedoch zu befürchten, dass Anleger mit hohen Verlusten zu rechnen haben.

Die P&R Unternehmensgruppe

Die Anlagestrategie der P&R Gruppe bestand im Wesentlichen darin, mit den Geldern der Anleger Standardcontainer zu erwerben und diese sodann im Rahmen eines Kauf- und Mietvertrages an die Anleger zu veräußern. Die Container wurden während der Laufzeit des Kauf- und Mietvertrages vom Anleger angemietet und von der P&R ihrerseits untervermietet. Der Mietzins aus der Weitervermietung wurde verwendet, um den vertraglich zugesagten Mietzins an die Anleger auszuzahlen. Nach einigen Jahren sollten dann die gebrauchten Container von dem Anleger zurückgekauft werden. Dieses Unternehmenskonzept ist offensichtlich gescheitert.

In den vergangenen Monaten mussten die Anleger erstmals auf Mietzahlungen warten. Angeblich sei ein Handelspartner kurzfristig und überraschend abgesprungen. Wenig später wurde von der P&R Gruppe auch der weitere Verkauf gestoppt.

Anzeichen für ein rechtswidriges Schneeballsystem

Unseres Erachtens sprechen viele Anzeichen dafür, dass hier möglicherweise ein Schneeballsystem aufgebaut wurde. Die bis dato bekannten Fakten sprechen nach Ansicht von Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) dafür, dass P&R zur Deckung der laufenden Ausgaben und der anfallenden Mietzinsen und Rückkäufe der gebrauchten Container auf die Gewinnung neuer Kunden und neuer Anlegergelder angewiesen war. Ein Schneeballsystem ist strafrechtlich gesehen ein Kapitalanlagebetrug, der für betroffene Anleger grundsätzlich Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche begründen kann. Inwieweit dies vorliegend der Fall war, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.

Hilfe für betroffene Anleger

Betroffene Anleger sollten daher handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung ihrer Ansprüche und Vermeidung von hohen Verlusten überprüfen lassen. Neben der Sicherung der Rechte im Insolvenzverfahren sollten Anleger prüfen lassen, ob möglicherweise Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen bei P&R in Betracht kommen. Dies wäre dann der Fall, wenn sich ein Kapitalanlagebetrug durch die Verantwortlichen bei P&R bewahrheiten sollte. Weiterhin kommen Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche gegenüber den Vermittlern der Anlage in Betracht, wenn Anleger durch die Vermittler nicht hinreichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden.

Anleger sollten jetzt zeitnah Schritte zur Sicherung möglicher Ansprüche einleiten und sich von einem versierten und spezialisierten Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, da hohe Verluste zu befürchten sind.

Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren

Zum einen ist betroffenen Anlegern anzuraten, jetzt die Rechte in der Insolvenz zu sichern. Wichtig ist hier, dass die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren gebündelt werden. Hierzu haben wir die Interessengemeinschaft „P&R Unternehmensgruppe“ ins Leben gerufen, um besorgten Anlegern wichtige Informationen an die Hand zu geben und deren Interessen zu bündeln. Besorgte Anleger können der Interessengemeinschaft beitreten. Der Beitritt zur Interessengemeinschaft ist unverbindlich und kostenlos. Nutzen Sie zum Beitritt unser Kontaktformular auf der Homepage oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.

Betroffene Anleger sollten nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens Ansprüche und Forderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Da es bei der Anmeldung häufig zu Fehlern kommt und hierdurch mögliche Ansprüche verloren gehen können, empfehlen wir zur Vermeidung von Nachteilen die Einholung anwaltlicher Hilfe.

Schadensersatz und Rückabwicklung durchsetzen gegen Vermittler und Verantwortliche

Weiterhin sollten bereits jetzt Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen und den Vermittlern der Anlage geprüft und auch zeitnah geltend gemacht werden. Auch hier ist die Bündelung der Interessen in einer Interessengemeinschaft wichtig und sinnvoll.

Betroffenen Anleger droht nicht nur hinsichtlich des investierten Kapitals ein Totalverlustrisiko, es ist vielmehr auch möglich, dass diese mit weiteren Forderungen zukünftig konfrontiert werden könnten. Hintergrund ist der Inhalt der Fondsprospekte sowie der Umstand, dass die Anleger Eigentümer der jeweiligen Container geworden sind. Anleger haften für die sich aus der Eigentümerstellung ergebenden Zahlungsverpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen.

Bei der Investition in die P&R Container Direktinvestments handelt es sich um eine hochriskante Investition, bei dem das Risiko eines Totalverlustes jederzeit bestand.

Wir vertreten betroffene Anleger bundesweit und stehen ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Insolvenzverfahren und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Schadensersatzansprüche und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Rückabwicklung auf.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick aus Bad Kreuznach und Mainz ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich. Er informiert Sie gerne über das mögliche weitere Vorgehen und Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der angegebenen Telefonnummer an oder senden Sie eine E-Mail.

Im Rahmen unserer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir zeigen Ihnen den effektivsten und kostengünstigsten Weg auf. Gerne klären wir bei bestehender Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei die Kostenübernahme.


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