Prämien Sparverträge der Sparkassen: Zinsen nachrechnen lohnt sich in vielen Fällen

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Es sind mehrere tausend Sparkassenkunden, denen von den Instituten in der Regel zum Ende des Jahres 2019 oder sogar schon früher die Sparverträge gekündigt worden sind. Hier realisiert sich ein Trend, der zuvor auch schon beispielsweise bei den Bausparkassen praktiziert worden ist. Die alten, hochverzinsten Verträge lohnen sich für die Sparkassen finanziell nicht mehr. Sie tun sich schwer, die angebotenen Zinsen zu refinanzieren.

Sie nutzen dieses Argument dann, um eine außerordentliche Kündigung der Verträge zu erreichen, entsprechend sprechen sie diese dann auch raus.

Unabhängig davon, ob man diese Kündigung nun für rechtmäßig hält oder nicht und dagegen vorgeht, ist eine andere für viele Anleger bedeutende Frage, ob in der meist sehr langen Vertragslaufzeit die Zinsen überhaupt ordnungsgemäß berechnet und ausgezahlt worden sind. 

In zahlreichen Verträgen stellt es sich nämlich so dar, dass die Verzinsung auf eine Weise geregelt ist, die nach den AGB-Regeln als intransparent anzusehen ist. Es ist für den durchschnittlichen Verbraucher daraus nämlich nicht ersichtlich, wie genau sich die Verzinsung berechnet. Derartige intransparente Klauseln sind unwirksam. 

Die unwirksame Klausel führt dann dazu, dass eine Neuberechnung des Zinses stattzufinden hat. In vielen Fällen ergibt sich daraus ein deutlich höherer Zinsanspruch als derjenige, der von der Sparkasse ausgezahlt worden ist. Es lohnt sich daher in vielen Fällen, Zinsen nachrechnen zu lassen und zu prüfen, ob ein Anspruch besteht, eine Zinsnachzahlung zu erhalten. Da die Verträge in vielen Fällen über mehrere Jahrzehnte gelaufen sind, kann es auch bei Einzahlungsraten pro Monat von damals DM 100,00 zu einem Nachzahlungsanspruch von mehreren tausend Euro kommen.

Man ist also als Sparkassenkunde eines Prämien Sparvertrages gut beraten, hier nachrechnen zu lassen, ob noch ein Nachzahlungsanspruch besteht.

Die Kanzlei Bergdolt berät betroffene Sparkassenkunden. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie eine Beratung zu einem möglichen Zinsanspruch aus einem Sparkassenvertrag suchen.


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