Prämiensparer bei der Stadtsparkasse München sollten sich den 12. Mai vormerken

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Der 12. Mai 2022 ist ein wichtiges Datum für alle (ehemaligen) Prämiensparer der Stadtsparkasse München. Warum? Weil am darauffolgenden Tag, den 13.5.2022 die erste. mündliche Verhandlung in der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München stattfinden wird. Diese findet vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht statt. Nach dem Gesetz können bis zum Ablauf des letzten Tages vor der ersten mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage Ansprüche von Betroffenen dort angemeldet werden.

Worum geht es dabei? In dieser Musterfeststellungsklage werden zahlreiche Fragen rund um die Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München behandelt. Die wichtigsten sind, ob bei einer bestimmten Vertragsgestaltung mit einer gestaffelten Prämienhöhe die Stadtsparkasse die Verträge überhaupt kündigen durfte. Zahlreiche diese Kündigungen sind nämlich bis zum heutigen Tag ausgesprochen worden.

Ein weiterer wichtiger Punkt wird sein, ob die Zinsen in der Vergangenheit richtig berechnet worden sind. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, dann könnten Nachzahlungen durchaus in beträchtlicher Höhe auf die Inhaber von Prämiensparverträgen zukommen. Zum Teil kommen hier Beträge von mehreren 1000 € zustande.

Wie funktioniert die Anmeldung? Über eine einfache Internetseite beim Bundesamt der Justiz ist die Anmeldung kostenlos möglich. Es gibt hier ein überschaubares Formular zum Ausfüllen. Darin muss  neben den persönlichen Daten eingetragen werden, warum man von der Musterfeststellungsklage betroffen ist. Ist diese Betroffenheit dann tatsächlich gegeben, so werden die eigenen Ansprüche in der Verjährung gehemmt und man profitiert von den Ergebnissen der Musterfeststellungsklage. Passiert bei dieser Registrierung ein Fehler, dann treten diese Effekte nicht ein.

Eigentlich war das Verfahren vom Gesetzgeber sehr niedrigschwellig gedacht, sodass jeder Verbraucher es ohne Probleme selbst durchführen kann. Der Teufel liegt jedoch hier im Detail. Denn man muss selbst angeben, inwiefern man von den Feststellungszielen betroffen ist. Die Feststellungziele wiederum sind von den Anwälten der klagenden Verbraucherzentrale formuliert und oft komplex. Sich hier zurechtfinden zu müssen, kann durchaus Probleme bereiten.

Wenn Sie sich nun bereits angemeldet haben und wissen wollen, ob die Anmeldung so passt oder wenn Sie bei der Anmeldung Unterstützung brauchen, dann kommen Sie gerne auf uns zu.

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