Preiserhöhungsschock beim Wohnmobilkauf: Welche Rechte haben Sie wirklich?

  • 3 Minuten Lesezeit
Wohnmobil Camper unterwegs auf einer Urlaubsreise in die Berge

Sie haben ein Wohnmobil bestellt, freuen sich auf kommende Reisen, aber dann die Hiobsbotschaft: Der Liefertermin verschiebt sich mehrfach, und plötzlich steht eine happige Preiserhöhung im Raum. Was tun? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich gegen unerwartete Kosten wehren können und welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen.

Warum steigen die Preise und wie weit darf ein Händler gehen?

Die Wohnmobilbranche boomt, die Lieferzeiten sind lang, und Preiserhöhungen geschehen scheinbar willkürlich. Die Gründe hinter den Preisanpassungen liegen oft in der hohen Nachfrage und Produktionsengpässen. Doch wie weit dürfen Händler wirklich gehen? Ich erkläre Ihnen, welche "Spielregeln" für Händler gelten.

Die Rechte des Verbrauchers: Was müssen Sie wissen?

Sie müssen nicht tatenlos zuschauen! Verbraucher haben Rechte, die sie kennen sollten. Etwa seit Jahresanfang 2022 haben sich vermehrt Wohnmobilkäufer bei mir gemeldet, die von ihrem Händler über eine heftige Preiserhöhung informiert wurden. Ich sage Ihnen, welche Rechte Ihnen als Käufer zustehen und welche Voraussetzungen für eine zulässige Preiserhöhung gelten.

Grundsätzlich darf der Händler nach Abschluss des Kaufvertrags den Preis nicht ohne weiteres erhöhen – es sei denn, es wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen. Eine entscheidende Voraussetzung für eine zulässige Preiserhöhung ist eine vereinbarte Lieferzeit von mindestens vier Monaten. Liegt die vereinbarte Lieferzeit unter diesem Zeitfenster, ist eine nachträgliche Preiserhöhung ausgeschlossen.

Zudem muss im Vertrag oder den dazugehörigen AGBs eine transparente Preisanpassungsklausel vorhanden sein. Fehlt diese oder ist sie unzureichend formuliert (was nach meiner Erfahrung häufig der Fall ist), sind nachträgliche Preiserhöhungen nicht rechtens. Diese Klausel muss möglichst genau gehalten sein und Ihnen als Käufer ab einer bestimmten Höhe die Möglichkeit geben, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Tücken in Verträgen und AGBs: Auf welche Formulierungen müssen Sie achten?

Händler nutzen oft undurchsichtige Formulierungen, um Preiserhöhungen durchzusetzen. Im Vertrag oder den dazugehörigen AGBs sollte eine transparente Preisanpassungsklausel vorhanden sein. Fehlt diese oder ist sie unzureichend formuliert, sind nachträgliche Preiserhöhungen nicht rechtens. Beispiele für ungültige Formulierungen sind beispielsweise Verweise auf den "am Tag der Auslieferung gültigen Listenpreis" oder Warnungen vor möglichen "Preisveränderungen für das Modelljahr 2023".

Wie können Sie sich wehren?

Sie müssen nicht machtlos sein! Wenn Ihnen der Händler eine Preiserhöhung mitteilt, sollten Sie nicht vorschnell vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach Mitteilung der Preiserhöhung ist es wichtig, Ihren Händler schriftlich und mit einer angemessenen Frist aufzufordern, das Wohnmobil zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Meldet sich der Händler nicht oder weigert sich, dem nachzukommen, kann der Gang zum Anwalt sinnvoll sein.

Rechtlicher Beistand: Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Wenn der Ärger mit dem Händler eskaliert, kann rechtlicher Beistand notwendig werden. Als Anwältin kann ich für Sie nicht nur die Herausgabe des bestellten Wohnmobils gerichtlich durchsetzen, sondern auch Schadensersatzansprüche prüfen. Wenn es schnell gehen muss, zahlen Sie den erhöhten Kaufpreis ausdrücklich "unter Vorbehalt". So können Sie den zu viel gezahlten Kaufpreisteil später noch zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass die Preiserhöhung nicht rechtens war. Bei weiteren Verzögerungen können Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies kann zum Beispiel zutreffen, wenn Sie einen Urlaub mit dem neuen Wohnmobil geplant haben, der nun mit einem gemieteten Wohnmobil durchgeführt werden muss. Entsprechende Kosten können Sie zumindest zum Teil vom Händler erstattet bekommen.

Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

Abschließend möchte ich Sie ermutigen, aktiv zu werden. Nutzen Sie Ihre Rechte und setzen Sie sich gegen unfaire Praktiken zur Wehr.  Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Als erfahrene Anwältin habe ich bereits zahlreiche Kunden in ähnlichen Situationen erfolgreich beraten. Zögern Sie nicht, sich direkt an mich zu wenden – gemeinsam finden wir eine Lösung und sorgen bestenfalls dafür, dass Ihr Traum vom Wohnmobil nicht durch intransparente Preiserhöhungen getrübt wird! Die Erstberatung biete ich in diesen Fällen in der Regel kostenlos an.

Foto(s): Bild von Volker Glätsch auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katja Werner

Beiträge zum Thema