Premium Safe Limited & Co Verwaltungs KG – Anleger fürchten den Totalverlust

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Traumhafte Renditen sollte es für die Anleger der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG geben, erzielt durch geschickte Investments in Edelmetalle und andere lukrative Anlagen. Doch den Anlegern der Premium Safe Limited wurden nun unschön die Augen geöffnet: Nachdem bereits die versprochenen Ausschüttungen mit zum Teil abenteuerlichen Begründungen nicht ausgezahlt wurden, müssen die Anleger nun einen Totalverlust fürchten.

Angelockt wurden interessierte Anleger mit angeblichen Erfolgen und traumhaften Renditen der letzten Jahre. Uneingeschränkt verfügbar sollten die Gelder auch sein. Ein praktisch ideales Investment. Inzwischen mehren sich die Berichte darüber dass sich der Geschäftsführer Daniel Uckermann abgesetzt haben soll. Die Konten der Gesellschaft sind wohl praktisch leergeräumt.

Besonders problematisch ist für die betroffenen Anleger die Tatsache, dass es sich bei der verkauften „Hybridanleihe“ im Ergebnis um ein sogenanntes Nachrangdarlehen handelt. Dies bedeutet, dass im Insolvenzfall erst einmal alle anderen Gläubiger der Gesellschaft ausbezahlt werden, bevor Anleger die in Nachrangdarlehen investiert haben, auch nur einen Euro sehen.

Inzwischen wurde durch das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG angeordnet.

Was können betroffene Anleger tun?

Anleger sollten sich nun zeitnah über die möglichen Vorgehensweisen informieren. Neben der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle der Premium Safe Ltd. & Co. KG kommt z.B. auch ein Vorgehen gegen den Geschäftsführer Daniel Uckermann in Betracht. Wenn sich die Vorwürfe gegen diesen erhärten, haftet er den Anlegern gegenüber auch persönlich. Wer die Beteiligung durch einen Vertrieb empfohlen bekommen hat, hat auch gute Chancen, dort Schadensersatz zu erhalten. Eine derartige Beteiligungsstruktur, die Gewinne von 3 % pro Monat versprochen hat, hätte einer eigentlich erforderlichen Plausibilitätsprüfung durch einen Anlageberater nicht standhalten dürfen. Gerade zur sicheren Anlage hätten die Investments bei der Premium Safe Ltd. & Co. KG nicht angeboten werden dürfen.

In Parallelverfahren gab es bereits Urteile, die den Vertrieb wegen einer unterlassenen oder fehlerhaften Plausibilitätsprüfung (BGH, Urteil BGH III ZR 62/99) bzw. der Empfehlung einer riskanten Anlage zur Altersvorsorge (BGH, Urteil BGH III ZR 249/09) zu Schadensersatz verurteilten.



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