„Priorität“ der Marke – warum ist das wichtig?

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Prioritätsgrundsatz ist ein zentraler Grundsatz im Markenrecht. Die Priorität bezeichnet den frühesten Anmeldezeitpunkt. Nach dem Prioritätsgrundsatz hat in der Regel die Marke mit dem früheren Anmeldedatum die „besseren Rechte“ und die besseren Chancen, sich im Konflikt- und Streitfall durchzusetzen.

Der Zeitrang ist entscheidend! – Die Problemstellung:

Stehen sich zwei identische oder verwechselungsfähig ähnliche Marken gegenüber, setzt sich im Streitfall das Kennzeichen mit dem älteren Anmeldedatum durch. Es kommt also bei dem Zeichenvergleich nicht nur darauf an, ob es das identische Zeichen schon als Marke gibt. Auch ein ähnliches Zeichen kann kollisionsbegründend sein!

Markenrecherche ist wichtig!

Aus diesem Grund sollte eine Anmeldung im Rahmen der Markenentwicklung immer eine Markenrecherche nach identischen oder ähnlichen Kennzeichen vorausgehen.

Priorität sichern

Haben Sie sich für ein Zeichen entschieden und eine Recherche durch Ihren Rechtsanwalt durchführen lassen, sollten Sie nicht länger warten und die Prioritätsrechte durch die Anmeldung sichern.

Die Benutzungsschonfrist verschafft Ihnen Zeit

Nach der Anmeldung haben Sie 5 Jahre Zeit die geltungserhaltende Benutzung der Marke aufzunehmen. Diese sog. Benutzungsschonfrist von 5 Jahren beginnt mit dem Ende der Widerspruchsfrist oder nach Ende eines möglichen Widerspruchsverfahrens.

Priorität erhalten – Marken verlängern!

Was manche Markeninhaber übersehen: Die Priorität ist an den Bestand der Markeneintragung geknüpft. Wenn die Marke nicht verlängert wird und ausläuft, geht auch die Priorität verloren! Plötzlich kann Ihnen der Inhaber einer später angemeldeten Marke möglicherweise die weitere Markennutzung verbieten oder Sie sogar als Markenverletzer in Anspruch nehmen!

Auch bei Markenrenovierung und Facelift – Priorität erhalten!

Daher ist es äußerst wichtig, die prioritätsbegründende Marke auch zu verlängern, wenn Sie Ihre Marke durch grafisch überarbeiten oder auffrischen und sodann neu anmelden.

Bei Unionsmarken die Seniorität in Anspruch nehmen

Eine Besonderheit bietet die Unionsmarke. Entscheiden Sie sich, den Markenschutz der deutschen Marke durch eine Unionsmarkenanmeldung auf die 27 Länder der EU auszuweiten, dann können Sie den Zeitrang der deutschen Marke für den Schutz in Deutschland in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass Anmelder, Zeichen und der Schutzumfang (das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis) identisch sind.

Wir beraten Sie gern.

Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät und vertritt seit Jahren nationale und internationale Mandanten zur Markenstrategie, Markenanmeldung und Markenstreitverfahren.

Sprechen Sie uns gerne an!

Foto(s): JF, Frank Beer

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Klaus Fusbahn

Beiträge zum Thema