Private touristische Vermietung und Immobilienkauf Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Fuerteventura 2022

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Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket zur Vollabwicklung Ihres Immobilienkaufes im Jahre 2022 auf den Balearen mit den Besonderheiten des balearischen Immobilienrechts. Hinzu kommen noch die regionalen Besonderheiten, die selbst auf den einzelnen Inseln Mallorca, Ibiza und Menorca verschieden sind.

Aktuelle Tipps: Seit dem 11.2.22 gilt ein Moratorium fuer 4 Jahre, so dass in diesem Zeitraum keine neuen touristischen Plaetze mehr auf den Balearen (Mallorca,Ibiza) erworben werden koennen und damit keine neue touristische Vermietungslizenz ETV beantragt werden kann. Auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura ist die touristische Vermietungslizenz unbeschraenkt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterhin erlangbar.

Jede Insel auf den Balearen hat einen ausgewiesenen Plan, an welcher Örtlichkeit privat-touristisch vermietet werden darf. Es ist der sogenannte PIAT auf Mallorca. Auf geschütztem Ackerland (suelo rustico protegido) und Gebäuden darauf ist die touristische Vermietung verboten.

Die private touristische Vermietung wurde anfangs mit dem Gesetz aus dem Jahre 2012 nur bei freistehenden Immobilien erlaubt und nunmehr im Jahre 2017 auch die Vermietung von Reihenhäusern zugelassen, wobei die Wohnungsvermietung in Mehrfamilienhäusern nicht erlaubt ist, wenn die Satzung es nicht ausdrücklich erlaubt. Es muss die anderweitige Nutzung als auch Wohnnutzung als Erstwohnsitz in der Satzung des Mehrfamilienhauses erlaubt sein.

Auf den kanarischen Inseln, Teneriffa, Fuerteventura ist in Mehrfamilienhaeusern die touristische Vermietung VV erlaubt, soweit die Satzung dies nicht ausdruecklich verbietet.

Tipp: 

Mit einem Hauptversammlungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft kann die Satzung nur bei Einstimmigkeit geändert werden, aber bei einer Mehrheit kann dieser Beschluss in das Grundbuch eingetragen werden und damit die touristische Vermietung erlauben.

Wohnung mit dem VPO Vermerk – sozialer Wohnungsbau dürfen weder auf Mallorca noch auf Teneriffa  privat touristisch vermietet werden.

Beachten Sie:

Auch beim Immobilienkauf muss die VPO als Grundbuchlast, die auf den Immobilienkäufer übergeht, besonders geprüft werden. Der Verkäufer muss die Ablösung und damit Vermeidung des Vorkaufsrechtes der Behörde in Bezug auf die Wohnung, gerechtfertigt durch VPO, vor dem notariellen Immobilienverkauf erlangen.

Lizenz zur touristischen Vermietung:

Wann benötigt man eine touristische Vermietungslizenz? 

Das Gesetz zur privaten touristischen Vermietung auf Mallorca, Teneriffa, Fuerteventura stellt klar, dass schon die Werbung in Vermietportalen wie Airbnb etc. eine Lizenz verlangt und ansonsten mit hohen Bußgeldern zu rechnen ist.

Merke: 

Die maximale Dauer einer touristischen Vermietung beträgt einen Monat.

Was versteht man unter einer touristischen Vermietungslizenz?

Diese Lizenz wird in Form einer Registrierungsnummer erteilt, der Antrag hierzu ist eine Verantwortlichkeitserklärung (DRIAT auf Mallorca und VV auf Teneriffa, Fuerteventura), in dem der Antragssteller bestätigt, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen der privaten touristischen Vermietung auf Mallorca, Teneriffa erfüllt.

Unser Kompetenzwissen bei der privaten touristischen Vermietung auf Mallorca, Teneriffa, Fuerteventura, im spanischen Immobilienrecht und im Besonderen auf den Balearen und Kanaren führt zu einer Vorkontrolle des Immobilienkaufes, sodass Sie Rechtssicherheit haben.

Für die Vorkontrolle des Immobilienkaufes verlangen wir folgende Unterlagen im Standardfall, wobei je nach Einzelfall noch weitere besondere Unterlagen angefordert werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Kaufurkunde oder Erbschaftsurkunde des Immobilienverkäufers
  • Aktueller Grundbuchauszug von Palma de Mallorca oder Ibiza.
  • Letzter Grundsteuerzahlbeleg von der Gemeinde
  • Wertzuwachssteuerberechnung, die wir anhand der aktuellen Rechtsprechung zur Verfassungswidrigkeit prüfen
  • Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft und die entsprechenden Hauptversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahren

Wenn Sie auch privat-touristisch vermieten möchten, dann ist auch die Satzung der Eigentümergemeinschaft zu prüfen.

Nicht zuletzt wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung geprüft, denn diese ist auf Mallorca und Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, verpflichtend und für den Antrag auf die private touristische Vermietungslizenz erforderlich.

Sollte ein Gebäude von dem Nachweis einer Bewohnbarkeitsbescheinigung befreit sein, ist auch keine touristische Vermietung zulässig.

Energiepass: Jede Immobilie auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, die touristisch vermietet wird, muss einen Energiepass haben.

Nutzen Sie unser Kompetenzwissen beim Immobilienkauf auf Mallorca,  Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura mit dem Sorglos-Immobilienkaufservicepaket, Beratung und Betreuung in deutscher Sprache, mit der Vollabwicklung des Immobilienkaufes von der Vorkontrolle bis zur Grundbucheintragung und Ummeldung von Strom, Wasser, Grundsteuer und langfristiger steuerlicher Betreuung für Nichtsteuerresidenten.
Steuer TIPP 2022: Sollten Sie eine Immobilie aus einer Erbschaft oder Schenkung erworben haben, dann beachten Sie die aktuelle Rechtsprechung seit dem 15.9.2021 mit erhoehter Abschreibung, jetzt nicht nur die Kosten, sondern auch den Gebäudewert der Immobilie.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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