Probefahrten mit roten Kennzeichen nur noch in Begleitung des Händlers?

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Bemerkenswertes spielt sich zurzeit im ehemaligen Landkreis Weißeritzkreis ab. Dort werden die Autohändler von der örtlichen Polizei darüber belehrt, dass sie Probefahrten durch Kunden mit den dafür ausgegebenen roten Kennzeichen nur noch dann ermöglichen dürfen, wenn sie selbst (die Händler) auf dem Beifahrersitz sitzen. Der Frage, ob es auch genügt, wenn ein Mitarbeiter des Autohauses anstelle des Inhabers an der Fahrt teilnimmt, musste die Dippoldiswalder Polizei noch nicht nachgehen.

Es gibt auch bereits einen angezeigten Fall, der nun der Pirnaer Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorliegt. Der Autohandel in Dippoldiswalde und Umgebung ist ratlos. In der örtlichen Zulassungsstelle, die schließlich für die Ausgabe der roten Kennzeichen zuständig ist, war die Polizeiaktion nicht bekannt. Vorsichtshalber zog man auf Nachfrage die Landesdirektion Chemnitz zu Rate. Auch von dort kam aber die Antwort, dass selbstverständlich Probefahrten auch ohne Begleitung aus dem Autohaus zulässig seien. Die Polizei, damit konfrontiert, ließ das kalt. Der Fall liege bei der Staatsanwaltschaft, es gäbe wohl zu diesem Problem eine neue aktuelle Rechtslage, man wolle den Fall ausstreiten, auf die Meinung der Zulassungsstelle und der Landesdirektion käme es hier nicht an. In Pirna ist Frau Staatsanwältin Quast zuständig, die aber derzeit im Urlaub weilt und möglicherweise noch gar nichts davon weiß, welch' brisantes Verfahren in ihren Neuzugängen schwelt.

Das Problem scheint auf die Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung im Jahr 2007 zurückzugehen. Auch damals kam für kurze Zeit - allerdings in Bayern - die Frage mit der Händlerbegleitung auf. Nach kurzer Zeit gaben aber die Händlerverbände Entwarnung. Bundesverkehrsminister Tiefensee selbst hatte klargestellt, dass natürlich auch unter Geltung des neuen Gesetzes weiterhin Probefahrten ohne Begleitung zulässig seien.

Immerhin weiß man jetzt, dass stille Post aus Bayern vier Jahre benötigt, um nach Dippoldiswalde zu kommen.


RA Klaus Kucklick

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel. (0351) 80 71 8-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de

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