Probezeit-Kündigungsfrist – alles, was Sie wissen müssen

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Die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil vieler Arbeitsverträge. Sie bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit langfristig passt. Doch was passiert, wenn es während der Probezeit zu einer Kündigung kommt? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Kündigung während der Probezeit wissen müssen – inklusive rechtlicher Grundlagen, Fristen und praktischer Tipps.


Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist ein Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, der in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten beträgt. Sie dient beiden Parteien als Testphase, um die Zusammenarbeit zu erproben. Für diese Zeit gelten vereinfachte Kündigungsregelungen, was eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.


Rechtliche Grundlagen der Kündigung während der Probezeit

Die Kündigung während der Probezeit unterscheidet sich von der Kündigung nach Ablauf der Probezeit in mehreren Punkten:

  1. Verkürzte Kündigungsfrist
    Laut § 622 Abs. 3 BGB kann während der Probezeit mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt werden – unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeht.

  2. Kein Kündigungsschutz nach KSchG
    In der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der Regel nicht. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber nicht zwingend einen sozial gerechtfertigten Grund für die Kündigung vorweisen müssen.

  3. Ausnahmen beim Kündigungsschutz
    Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, genießen auch während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz. Für die Kündigung solcher Arbeitnehmer gelten strengere Anforderungen.

Gründe für eine Kündigung während der Probezeit

Eine Kündigung während der Probezeit kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Häufige Gründe seitens des Arbeitgebers sind:

  • Leistung und Verhalten: Der Arbeitnehmer erfüllt die Anforderungen nicht oder zeigt unpassendes Verhalten.
  • Unternehmensumstände: Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen im Unternehmen.
  • Fehlende Chemie: Die Zusammenarbeit funktioniert nicht wie erhofft.

Auch Arbeitnehmer können während der Probezeit kündigen, z. B. wenn die Arbeitsbedingungen nicht den Erwartungen entsprechen oder sie ein anderes Jobangebot annehmen möchten.

Formalitäten bei der Kündigung während der Probezeit

Auch wenn die Kündigung während der Probezeit einfacher ist, müssen bestimmte Formalien eingehalten werden:

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
  • Zugang der Kündigung: Die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist.
  • Angabe von Gründen: Ein Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben nicht angegeben werden, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.

Tipps für Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Probezeit

  1. Arbeitszeugnis einfordern: Auch bei einer kurzen Anstellung haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
  2. Schnell reagieren: Nutzen Sie die kurze Kündigungsfrist, um sich zügig neu zu orientieren und nach einer neuen Stelle zu suchen.
  3. Rechte prüfen lassen: Bei Verdacht auf eine unrechtmäßige Kündigung, z. B. wegen Diskriminierung, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Fazit

Die Kündigung während der Probezeit ist rechtlich unkomplizierter, erfordert jedoch die Einhaltung von bestimmten Vorgaben. Für Arbeitnehmer ist es eine Chance, sich schnell neu zu orientieren, während Arbeitgeber frühzeitig feststellen können, ob der neue Mitarbeiter ins Team passt. In jedem Fall sollten beide Seiten respektvoll und professionell miteinander umgehen.


Haben Sie Fragen zur Kündigung während der Probezeit?
Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren!


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