Probleme bei der Postbank AG mit Konten und Online-Banking
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Probleme bei der Postbank AG häufen sich, wie bereits die Tagesschau und andere Medien berichten
Die Postbank AG, Teil der Deutschen Bank AG, hat offensichtlich massive Probleme mit ihrer Software. Zahlreiche Kunden haben dadurch keinen Zugriff auf ihre Konten, weil diese (ohne Grund) gesperrt wurden – schlimmer noch, wenn Überweisungen erfolgten, die die Kunden gar nicht selber durchgeführt haben.
Reaktion der Postbank ein Skandal ...
Die Rechtslage ist eindeutig: Bei jeder nicht autorisierten Zahlung hat das Kreditinstitut nach Bemerken solcher Vorgänge oder nach Protest des Kunden das Konto wieder auf den alten Stand wie vor den illegalen Zahlungsvorgängen zu bringen (§ 675 u Satz 2 BGB). Diese Verpflichtung hat innerhalb eines Tages zu erfolgen (§ 675 u Satz 3 BGB) und ist klar und unbestreitbar im Gesetz geregelt.
Obwohl der Postbank bewusst sein muss, dass die zahlreichen Probleme alleine auf ihre Software bzw. Umstellung der Software zurückzuführen ist, weigert sie sich in ersten Antwortschreiben strickt, den Fehlbetrag wieder zurück zu buchen, obwohl sie nach dem Gesetz verpflichtet ist, dies innerhalb von einem Geschäftstag durchzuführen ! In zahlreichen dokumentierten Fällen erhalten die Kunden nicht einmal eine Antwort.
Sofern dann Antworten erfolgen, ist eindeutig daraus ersichtlich, dass es sich um Standardschreiben ohne jeglichen Bezug zum individuellen Fall handelt. Lapidar wird den Kunden vorgeworfen, sie hätten sich grob fahrlässig verhalten und seien selber daran schuld, dass die Beträge abgebucht wurden. Dies ist nach dem Gesetz die einzige Möglichkeit, dass die Bank die Rückbuchung verweigern kann: nur wenn der Kunde sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat (wie z.B. Passwort oder PIN beim Online-Banking jemandem Dritten mitzuteilen).
Erst Hilfe / Schritte bei Betrug im Online-Banking
Sofern auch Sie Opfer eines Betrugs beim Online-Banking sein sollten, sperren Sie bitte sofort die betreffenden Konten bzw. Karten bei Ihrer Bank unter der Zentralen Telefonnummer: 116 116.
Dies gilt auch, wenn noch gar keine Geldbeträge von Ihrem Konto abgeflossen ist, Sie aber im Internet Daten zum Einloggen für das Online-Banking eingegeben haben, ohne dass Sie zu Ihrem Online-Banking durchgeleitet worden sind. Denn dann haben möglicherweise Täter bereits Ihre Daten abgefischt und bereiten die Plünderung Ihrer Konten vor.
Erstatten Sie daraufhin unverzüglich, möglichst noch am selben Tag, Strafanzeige bei den Polizeibehörden.
Verfassen Sie ebenfalls sofort ein Gedächtnisprotokoll über die Vorkommnisse mit Zeitangaben, Telefonate, Gesprächspartner, etc. und drucken sämtliche E-Mails oder SMS aus, damit Sie den Vorgang später belegen können. Bei der Schilderung des Falles bei Ihrer Bank oder bei der Polizei stellen Sie bitte keine Vermutungen an, sondern schildern nur das, was Sie wissen. Erfahrungsgemäß wird die Bank oder Sparkasse später alles, was Sie Ihr oder der Polizei gegenüber äußern, gegen Sie verwenden.
Am besten sofort mit einem Fachmann sprechen ...
Nach einschlägigen und langjährigen Erfahrungen von ZAGNI Rechtsanwälte argumentieren Sparkassen und Banken stets damit, dass ihr System absolut sicher und praktisch nicht überwindbar sei bzw. die Kunden grob fahrlässig gehandelt haben müssten.
Dabei verwenden Banken und Sparkassen alles, was die Kunden ihnen mitteilen oder bei der Polizei ausgesagt haben, gegen ihre Kunden. Am besten ist es daher, sich unverzüglich und vor Ihren Aussagen mit einem Rechtsanwalt abzustimmen.
Die Aussage der Kreditinstitute und Sparkassen, dass ihr System unüberwindbar sei, wird im Übrigen von sämtlichen Experten nicht geteilt. Auch hierzu hat die Kanzlei ZAGNI Rechtsanwälte hinreichend Erfahrung aus diversen Gerichtsprozessen, in denen Sachverständige zu unautorisierten Zahlungsvorgängen beauftragt worden sind. In einem erst im Juli 2023 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingeholten Sachverständigengutachten wird ausgeführt:
„... dass das Sicherungssystem für Geldtransaktionen zweifellos technisch nicht unüberwindbar ist (was den Banken freilich sehr wohl bewusst ist).“
Zusammenfassend kommt der Sachverständige im Rahmen dieses Prozesses, in dem die Kanzlei ZAGNI Rechtsanwälte für einen Kunden die Rückerstattung nicht autorisierter Abverfügungen eingeklagt hatte, zu folgendem Schluss:
„Damit sind die Aussagen der Beklagten ..., dass "eine Transaktion am Geldautomaten ausschließlich unter Einsatz der Originalkarte und der dazugehörigen PIN möglich ist“ aus Sicht des Gutachters in dieser Pauschalität nicht korrekt. Darüber hinaus kann ich die Aussage der Beklagten, dass das „Sicherheitssystem der Beklagten allgemein nicht zu überwinden ist“ in der Pauschalität ebenfalls nicht unterstützen. Vor dem Hintergrund einer (mittlerweile) Vielzahl an Literatur zu Angriffen auf Bezahlvorgänge an Geldautomaten und Bezahlterminals, die auch von Kriminellen zur Kenntnis genommen und umgesetzt werden, ist es dem Gutachter unverständlich, weshalb beklagte Banken sich nach wie vor in der o.g. Weise äußern.“
Weitere Schritte, wenn sich die Bank weigert, den Betrag zu erstatten
Nach Erhalt solcher lapidarer Standardantworten (sofern die Bank oder Sparkasse überhaupt antwortet) empfehlen wir dringend, sich bei der Aufsichtsbehörde BaFin zu beschweren und dort Ihren Fall zu schildern. Nochmals: das Gesetz sieht eindeutig vor, dass grundsätzlich die Bank oder Sparkasse das Haftungsrisiko zu tragen hat und nicht der Kunde !
Schalten Sie einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt ein, der die Bank oder Sparkasse auffordert, den Schaden zu regulieren. Sofern die Bank mit der Rückerstattung in Verzug ist, muss sie auch die Kosten der Einschaltung des Rechtsanwalts bezahlen.
Nur wenn alles nichts hilft und die Bank stur bleibt, bleibt nichts anderes übrig, als die Rückerstattung über das Gericht einzufordern. Die Chancen und Risiken einer solchen Klage sollten eingehend mit Ihrem Rechtsanwalt besprochen werden.
Jedenfalls hilft es immer, in jeder Phase des Streits mit der Bank oder Sparkasse mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu kommunizieren. Die Kanzlei ZAGNI Rechtsanwälte steht Ihnen hierfür selbstverständlich zur Verfügung. Wir können hierbei auf einen reichen Erfahrungsschatz mit zahlreichen Fällen von Verbrauchern, die von Pishing-Attacken, Onlinebetrügen im Zahlungsverkehr oder nicht autorisierten Zahlungen mit Karten betroffen waren, zurückgreifen und entsprechend helfen.
Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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