Anspruch auf Wiedergutschrift nach Cyberangriffen auf das Online-Banking der Postbank

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Das Projekt der Schaffung einer gemeinsamen IT-Plattform, das die Postbank seit einigen Monaten mit der Muttergesellschaft Deutsche Bank angestrebt hat, hat für ca. 12 Millionen Postbank-Kunden offenbar zu Sicherheitslücken im Online-Banking geführt.


Während der Projektphase sind Betrügern überdurchschnittlich viele erfolgreiche Cyber-Angriffe auf Konten der Postbank-Kunden gelungen. Wenn die Kunden solche Transaktionen nicht autorisiert haben (z. B. durch Eingabe einer Transaktionsnummer), steht ihnen gegenüber der Postbank als Kreditinstitut gemäß § 675 u BGB einen Anspruch auf Wiedergutschrift zu.


Die IT-Arbeiten bei der Postbank haben offenbar nicht nur zu einer erhöhten Systemanfälligkeit für Cyberangriffe geführt, sondern auch dazu, dass viele Kunden im Zeitraum ab Ende 2022 sogar von häufigen Zugangsproblemen zu ihrem Girokonto berichten.


Häufig berufen sich Kreditinstitute rechtlich auf Beweiserleichterungen in Bezug auf die Autorisierung der Transaktionen.


Der Bundesgerichtshof hat allerdings in einer Entscheidung


BGH, Urteil vom 26.01.2016 – XI ZR 91/14 –


Beweiserleichterungen für das Kreditinstitut unter die Voraussetzung gestellt, dass das vom Kreditinstitut vorgehaltene Online-Banking technisch „praktisch unüberwindbar“ für Angriffe von außen ist.


Solches scheint beim Online-Banking der Postbank jedenfalls in den vergangenen Monaten der Umstellung gerade nicht der Fall gewesen sein, wie die zahlreichen erfolgreichen Angriffe belegen.

                                     


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