Problemlösung durch bAV „Arbeitnehmersparbuch Mitarbeitersparbuch“ -sinnvoll auch in Corona-Zeiten

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1.    Unternehmerisches Problemfeld

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie ist die ausreichende Ausstattung mit Liquidität eine der wichtigsten und elementarsten unternehmerischen Herausforder-ungen. Liquidität ist für unternehmerisches Wachstum genauso notwendig, wie für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs.
Corona hat viele Unternehmer in Liquiditätsengpässe geführt. Eine sich zum Teil zwangsweise verschlechternde Zahlungsmoral führt viele Unternehmer trotz eines weiterhin zufriedenstellenden Geschäftsverlaufs in Liquiditätsengpässe.
Die zunehmende Anzahl von Insolvenzen führt bei den Kreditinstituten zu nicht uner-heblichen Ausfällen, mit der Folge, dass die Bereitschaft zur Darlehensgewährung tendenziell abnimmt und zum anderen mit höheren Auflagen und Sicherheiten verbun-den ist. Bürgschaften, Private Immobilien als Sicherheit etc. sind nicht selten. Vereinfacht ausgedrückt, wird auch die Finanzierung über Kreditinstitute schwieriger.

2. Das Paradoxon der betrieblichen Altersversorgung in dieser Situation

2.1. Liquiditätsabfluss bei versicherungsförmigen Durchführungswegen

Viele- gerade kleine und mittelständische- Unternehmer setzen für die Durchführung ihrer betrieblichen Altersversorgung versicherungsförmige Durchführungswege, wie die Direktversicherung, die Pensionskasse oder auch den Pensionsfond, ein. Selbst interne Durchführungswege wie die Unterstützungskasse werden oft durch Versicherungen rückgedeckt.
Unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung arbeitnehmerfinanziert ist oder rein arbeitgeberfinanziert oder auch mischfinanziert ist, die Überweisung an jede dieser Versorgungseinrichtungen ist ein Liquiditätsabfluss. Häufig notwendige Liquidität wird dem Unternehmen hiermit endgültig entzogen. Betriebswirtschaftlich ist dies häufig nicht nur nachteilig, sondern zum Teil auch gar nicht verantwortbar, wenn jeder Euro Liquidität entweder gebraucht oder als Reserve unternehmerisch sinnvoll wäre.

2.2. Keine Enthaftung für den Arbeitgeber trotz Überweisung

Noch mehr Grund zum Nachdenken haben die Unternehmer, wenn man weiß, dass diese Überweisung weder für den Unternehmer eine Enthaftung bedeutet, noch ihn von einer Verpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter befreit. Pay & Forget gibt es nur im Sozialpartnermodell bei der sogenannten Nahles-Rente.

2.3. Bankengespräche zur Aufrechterhaltung des Kontokorrents, Zusätzliche Sicherheiten

Betriebswirtschaftlich paradox wird eine derartige Handhabung, wenn man parallel zur Überweisung an Versicherungsgesellschaften Bankgespräche führt, um den Konto-korrentkredit aufrecht zu erhalten oder auszuweiten, die Bank Forderungen nach zusätzlichen und höheren Sicherheiten stellt und sich der Unternehmer damit immer mehr liquiditätsmäßigen Spielraum nimmt.

3. Das „Mitarbeitersparbuch“ als Problemlöser

3.1. Definition „Mitarbeitersparbuch“

Mit einem Mitarbeitersparbuch bezeichne ich als betriebswirtschaftliches Bild eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung unter Verzicht auf eine Versicherung, die diese Liquidität im Unternehmen lässt.
Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter im Rahmen einer Entgeltumwandlung monatlich auf einen bestimmten Teil seines Bruttogehalts, zum Beispiel 100,00 € verzichtet oder der Arbeitgeber dem Mitarbeiter 100,00 € monatlich zur Altersversorgung gewährt oder der Arbeitgeber 50,00 € gewährt, weil der Mitarbeiter selbst auch 100,00 € von seinem Gehalt aufwendet, soweit es sich um einen internen versicherungsfreien Durchführungsweg handelt, bleibt diese Liquidität im Unternehmen und wird dem „Sparbuch“ quasi gut geschrieben.
Der Arbeitgeber sagt zusätzlich einen Zins auf diese Beträge zu, der regelmäßig zwischen 1,00 und 2,00 % liegt, je nach Großzügigkeit des Arbeitgebers.

3.2. Funktion des Mitarbeitersparbuchs

 Die Funktion ist denkbar einfach:

• Monat für Monat werden dem „Sparbuch“ Beträge gutgeschrieben. Diese stammen     aus der Entgeltumwandlung und/oder einem Arbeitgeberbeitrag
• Der Arbeitgeber verzinst diese Beträge mit einem Zins, den er festlegt und den er den Arbeitnehmern zugesagt hat
• Beendet der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung oder scheidet aus dem Unternehmen aus, werden keine weiteren Beträge mehr gutgeschrieben. Die bereits aufgewendeten Beträge werden weiter verzinst
• Ausgenommen von Kleinbeträgen, die der Arbeitgeber abfindet, steht der Auszahlungszeitpunkt von Anfang an fest. Das 67. Lebensjahr bzw. der Beginn
des Ruhestands. Zu diesem Zeitpunkt werden die aufgewendeten Beiträge und der Zins dem Mitarbeiter ausgezahlt, wenn er sich beim Arbeitgeber meldet
• Zu jedem Zeitpunkt ist sowohl der aktuelle Stand als auch der Stand zum 67. Lebensjahr jederzeit kalkulierbar

3.3. Schutz und Sicherheit für den Arbeitnehmer

Grundsätzlich kann bei jedem Unternehmen das Risiko bestehen, Insolvenz anmelden zu müssen. Die Mitarbeiter haben dadurch keinerlei Nachteile.
Ihre Ansprüche sind per Gesetz durch den Pensionssicherungsverein (PSV) für den Fall der Insolvenz geschützt. Der Pensionssicherungsverein ist eine Einrichtung, die in Insolvenzfällen die Ansprüche der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung übernimmt und auch erfüllt. Hinter dem Pensionssicherungsverein stehen rd. 95.000 Unternehmen mit derartigen sicherungspflichtigen Systemen.
Die Entgeltumwandlung ist hierbei bereits ab dem ersten Tag geschützt, die arbeitgeberfinanzierten Zusagen regelmäßig erst nach Ablauf von 3 Jahren. Der Arbeitnehmer hat quasi eine staatliche Ausfallgarantie, die auch dann nicht entfallen würde, wenn der Arbeitgeber falsche oder gar keine Meldungen an den Pensionssicherungsverein macht

3.4. Der Blickwinkel des Arbeitgebers – ein Darlehen vom Arbeitnehmer

Aus Sicht des Arbeitgebers ist ein derartiges System betriebswirtschaftlich quasi ein Arbeitnehmerdarlehen an ihn. Die monatlichen Beiträge stehen ihm langfristig zur Verfügung. Der Zins, den er zugesagt hat, steht für die gesamte Laufzeit fest und ändert sich auch nicht.
Der Fälligkeitstermin steht ebenfalls von Anfang an fest und ändern sich ebenfalls auch nicht automatisch durch ein vorzeitiges Ausscheiden des Mitarbeiters.

4. Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, die dafür in Frage kommen

Grundsätzlich kommen hier zwei Durchführungswege in Frage. Die Direktzusage bzw. Pensionszusage und die pauschaldotierte Unterstützungskasse.
Ein Vergleich der beiden Durchführungswege habe ich in einem gesonderten Rechtstipp
vorgenommen. Bei Kollektiven ist häufig die pauschaldotierte Unterstützungskasse sinnvoller, da es hier bei Ausscheiden innerhalb der Unverfallbarkeit nicht zu einer Auflösung von Pensionsrückstellungen kommt und der Steuervorteil konserviert bleibt und nicht in dem Zeitpunkt zurückbezahlt werden muss, sondern zur Finanzierung der Ansprüche anderer Arbeitnehmer zur Verfügung steht.
Ein weitere Punkt ist die Pensionsrückstellungsthematik, die bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse gänzlich entfällt und sich auf Angaben im Anhang beschränkt. Zur pauschaldotierten Unterstützungskasse verweise ich auf meine Rechtstipps zur Funktion, Nutzen, Vorteile und Nachteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse.

5. Verwendung der Liquidität auf dem Mitarbeitersparbuch

Die Liquidität kann vom Unternehmer grundsätzlich frei verwendet werden.
Betriebswirtschaftlich sinnvoll ist es, wenn der Unternehmer mit der Liquidität seinen Kontokorrentkredit reduziert oder andere Bankdarlehen bedient. Parallel  bzw. alternativ dazu können mit der Liquidität Wachstum und Investitionen im eigenen Unternehmen finanziert werden oder der Unternehmer tätigt Anlagen am Kapitalmarkt.

6. Empfehlung

Liquidität und Finanzierung werden auch zukünftig wichtige Themen und Herausforderungen bleiben.
Innenfinanzierung ist einer externen Finanzierung vielfältig überlegen. Es lohnt sich hier, entsprechendes Potential berechnen zu lassen und sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Gerne unterstützen wir Sie hier von den Gestaltungsüberlegungen bis hin zur Umsetzung und langfristigen Begleitung.
Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf unserer Website

Auf unserer Website kann jeder Unternehmer mit dem bAV-Rechner, die Auswirkung einer pauschaldotierten  Unterstützungskasse unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln, Alternativen vergleichen und zur Grundlage weiterer Schritte machen. 



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Foto(s): AUTHENT


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