Prokon warnt vor Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz: Tausende Anleger bangen um Ihre Ersparnisse!!

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Zehntausende Kleinanleger (ca. 74.000) haben ca. 1,4 Milliarden Euro in den seit Jahren sehr umstrittenen Windkraftfinanzierer Prokon investiert.

Jetzt droht der Prokongründer Carsten Rodbertus in einem aktuellen Schreiben an die Anleger, dass für den Fall, dass die Anleger vorerst nicht auf die Rückzahlung ihrer Ersparnisse verzichten, bis Ende Januar 2014 Prokon zahlungsunfähig sei. In diesem Fall sei das Unternehmen gezwungen eine Planinsolvenz einzuleiten.

Um eine Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden, sei es notwendig, dass für mindestens 95 % des Genussrechtskapitals eine Zusage der Anleger vorliege, dass auf die Rückzahlung und Kündigung verzichtet werde. Dies zeigt, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mehr als kritisch ist und den Anlegern hohe Verluste drohen. Es zeichnet sich erneut ein Desaster für die Anleger im grauen Kapitalmarkt an.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Anleger sollten nicht voreilig auf ihre Rechte verzichten. Vielmehr sollten betroffene Anleger zeitnah Schritte zur Sicherung möglicher Ansprüche einleiten und sich von einem versierten Rechtsanwalt im Kapitalmarktrecht beraten lassen. Es drohen hohe Verluste und Inhaber von Genussrechten sind aufgrund des Nachrangs im Insolvenzverfahren gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick informiert Sie über das mögliche weitere Vorgehen und Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 0671/2983260 an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Nutzen Sie auch unser Kontaktformular, dass Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend und übersenden Ihnen einen Anlegerfragebogen. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht. Wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne.

Hintergründe

Carsten Rodbertus gründete Prokon 1995. Das Unternehmen hat rund 1300 Mitarbeiter und betreibt nach eigenen Angaben ca. 50 Windparks mit 314 installierten Windkraftanlagen in Deutschland und Polen. Weitere Anlagen seien im Bau.

Seit längerem wurde das gesamte Prokon-Geschäftsmodell und das Geschäftsgebaren von Anleger- und Verbraucherschützer, Medien und Gerichten kritisiert. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 5.09.2012 (Az. 6 U 14/11) geurteilt, dass der Verkaufsprospekt irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage enthalte. Anleger könnten die Aussagen der Prospekte dahingehend verstehen, als handele es sich um eine ebenso sichere Anlage wie ein Sparbuch. Dies sei aber nicht der Fall, da es bei einem Sparbuch eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro gebe.

Tatsache ist, dass es sich bei der Anlage in Genussrechte um eine riskante Anlageform handelt und für die Anleger ein Totalverlustrisiko besteht, über das die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen.  

Die zuletzt veröffentlichten Unternehmensdaten zeigten deutlich auf, dass kein Eigenkapital mehr vorhanden ist. Hinzu kommt, dass in den letzten Monaten die Einwerbung von neuem Kapital dramatisch eingebrochen ist, da die Anleger immer mehr das Vertrauen verloren haben. Aufgrund der jetzigen Schielflage sollten Anleger jetzt handeln und mögliche Rechte zeitnah sichern.

Rechtsanwälte Wöhrle & Schick

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