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Prostitution in Hamburg: Seit 11.06.21 wieder zulässig!

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit dem 11. Juni 2021 ist die Prostitution in Hamburg wieder zulässig. 

Es müssen u.a. die folgenden Regeln eingehalten werden:

Oralverkehr (passiv und aktiv) ist aufgrund der Maskenpflicht nicht möglich. Weiterhin verboten ist das Küssen. 

Der Zutritt zum Betrieb wird nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. 

Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder sonstigen Symptomen einer Covid-19-Erkrankung dürfen die Betriebe nicht betreten.

Prostituierte müssen alle 24 Stunden einen Schnelltest oder Selbsttest gemäß eines in der Corona-Verordnung vorgesehenen Testverfahrens  durchzuführen/durchführen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit sie über einen Corona-Impfnachweis oder einen Genesenenausweis verfügen und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Die Testergebnisse betreffend die Prostituierten müssen in einem Testlogbuch dokumentiert werden.

Kundenkontaktdaten (Name, Wohnanschrift und Telefonnummer) sind zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Kunden müssen einen Negativtestnachweis vor der Inanspruchnahme des Angebots in verkörperter oder digitaler Form vorlegen. Dem Negativtestnachweis steht die Vorlage eines Corona-Impfnachweises oder einen Genesenenausweises gleich, soweit bei dem Kunden keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. 

In den Geschäftsräumen und während der Erbringung der Dienstleistungen muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. 

An der erotischen Dienstleistung dürfen nicht mehr als zwei Personen beteiligt sein. Weitere Personen dürfen sich nicht im selben Raum befinden. 

Es gelten weiterhin die üblichen Hygiene- und Schutzregeln. 



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