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Prostitution in Thüringen: Seit 1. Juni 2021 bei einem Inzidenzwert unter 50 zulässig!

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Auch in Thüringen können Prostitutionsstätten (Bordelle, Modellwohnungen, Apartments u.ä.) seit dem 01.06.21 ihre Pforten wieder öffnen. Sexuelle Dienstleistungen dürfen wieder erbracht werden. Relevant sind insoweit hier - wie beispielsweise auch in NRW - die jeweiligen Inzidenzwerte. 

§ 29 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) regelt in Bezug auf Prostitutionsstätten und sexuelle Dienstleistungen folgendes:

Wird ein Inzidenzwert von 100 in Landkreisen und kreisfreien Städten überschritten, müssen Prostitutionsstätten usw. geschlossen bleiben, sexuelle Dienstleistungen dürfen nicht erbracht werden. 

Dies gilt ebenfalls bei einem Inzidenzwert von über 50 bis 100. 

In Regionen, in denen der Inzidenzwert niedriger als 50 ist, dürfen sexuelle Dienstleistungen erbracht werden, und zwar unabhängig von der jeweiligen Einrichtung. 

Voraussetzung ist, dass nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind. Zudem müssen die Beteiligten ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Corona-Infektion vorlegen. Um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, müssen Kunden ihre Kontaktdaten hinterlegen. 

Die weiteren üblichen allgemeinen und besonderen Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen sind einzuhalten, §§ 3 und 4 der Verordnung. Verantwortliche Personen müssen ein Infektionsschutzkonzept erstellen, § 5 der Verordnung.



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