Prozessfinanzierung – Vor- und Nachteile für Mandanten
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Mandanten fragen immer wieder nach einer Prozessfinanzierung. Eine Prozessfinanzierung bietet Mandanten die Möglichkeit, Gerichtsfälle ohne eigene hohe finanzielle Belastung durchzuführen. Mandanten sollten allerdings stets verschiedene Angebote prüfen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.
Viele Mandanten erleben, dass ihre Rechtschutzversicherung ablehnt. Oft geschieht dies zu Unrecht, aber nicht immer kann die Deckungszusage durchgesetzt werden. Ein Erfolgshonorar mit Anwälten kann nur im Ausnahmefall vereinbart werden. Dann stellt sich die Frage, ob eine Prozessfinanzierung Sinn macht.
Eine Prozessfinanzierung ermöglicht es Mandanten, ihre gerichtlichen Ansprüche durchzusetzen, ohne selbst hohe Verfahrenskosten tragen zu müssen. Doch welche rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte sollten Mandanten beachten?
✅ Vorteile der Prozessfinanzierung
1. Rechtliche Vorteile:
✔ Kein Kostenrisiko: Der Prozessfinanzierer übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten sowie ggf. Sachverständigenkosten. Bei einer Niederlage entstehen dem Mandanten keine Kosten.
✔ Chancenprüfung durch Experten: Finanzierer prüfen die Erfolgsaussichten des Falls vorab. Eine Zusage ist oft ein Indiz für eine realistische Erfolgschance.
✔ Kein Einfluss auf Prozessstrategie: Der Mandant bleibt formal Herr des Verfahrens – der Finanzierer darf die Entscheidungshoheit des Mandanten nicht vollständig übernehmen.
2. Wirtschaftliche Vorteile:
✔ Keine Vorleistung nötig: Ideal für Mandanten ohne finanzielle Mittel zur Prozessführung.
✔ Erhöhung der Vergleichschancen: Gegner sehen die professionelle Unterstützung als Zeichen für einen gut begründeten Anspruch, was zu höherer Vergleichsbereitschaft und höheren Vergleichssummen führen kann.
✔ Kalkulierbare Kosten: Der Mandant trägt nur im Erfolgsfall einen Anteil des gewonnenen Betrags (i. d. R. 20–40 %).
3. Praktische Vorteile:
✔ Entlastung durch professionelle Unterstützung: Finanzierer arbeiten oft mit spezialisierten Anwälten zusammen und übernehmen organisatorische Aufgaben.
✔ Geeignet für hohe Streitwerte: Vor allem in Schadensersatzprozessen (z. B. Kapitalanlagestreitigkeiten, Kartellschadensersatz) ist die Finanzierung üblich.
❌ Nachteile der Prozessfinanzierung
1. Rechtliche Nachteile:
⚠ Vertragsbindung: Nach der Finanzierungszusage ist der Mandant an den Vertrag mit dem Finanzierer gebunden und kann sich nicht einfach umentscheiden.
⚠ Eingeschränkte Entscheidungsmöglichkeiten: Finanzierer verlangen oft Mitspracherechte, insbesondere bei Vergleichen.
2. Wirtschaftliche Nachteile:
⚠ Hohe Erfolgsbeteiligung: Der Finanzierer erhält im Erfolgsfall oft einen erheblichen Anteil (20–40 %), was den Nettoertrag für den Mandanten reduziert.
⚠ Nicht für kleine Streitwerte geeignet: Prozessfinanzierer übernehmen nur Fälle mit hohen Streitwerten (oft ab 100.000 €).
⚠ Der Mandant bleibt Kostenschuldner: Bei einer Insolvenz der Prozessfinanzierers muss der Mandant das Kostenrisiko tragen.
3. Praktische Nachteile:
⚠ Eingeschränkte Auswahl: Nur wirtschaftlich attraktive und erfolgversprechende Fälle werden finanziert.
⚠ Langwierige Prüfung: Die Bewilligung einer Finanzierung dauert oft mehrere Wochen bis Monate.
📌 Fazit: Wann lohnt sich die Prozessfinanzierung?
- Ideal für finanziell schwache Mandanten mit hohen Streitwerten.
- Sinnvoll, wenn das Prozessrisiko minimiert werden soll.
- Geeignet, wenn eine fundierte Erfolgseinschätzung durch Dritte gewünscht ist.
- Unattraktiv bei kleineren Streitwerten oder wenn der Mandant auf den vollen Ertrag angewiesen ist
💡 Tipp: Mandanten sollten mehrere Angebote vergleichen und prüfen, ob alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe) günstiger sind.
Rechtsanwalt Johannes Goetz, Partner der Kanzlei Klamert & Partner PartGmbB, München, hat über 10 Jahre Prozesserfahrung und dabei vielfach Ansprüche erfolgreich mit Prozessfinanzierern durchgesetzt. Er ist bestens vertraut mit den Chancen und Risiken einer Prozessfinanzierung und steht für eine Erstberatung zur Verfügung.
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