Prüfen Sie im Rahmen Ihrer Anschlussfinanzierung den Widerruf des aktuellen Darlehensvertrags!

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Zahlreiche Darlehensnehmer, die sich aktuell mit einer Anschlussfinanzierung für ihre Immobilie beschäftigen, sollten neben der Anschlussfinanzierung auch das bestehende Darlehen im Blick haben.

Gerade aktuell stehen die Verträge aus der zweiten Jahreshälfte 2010 im Fokus der Umfinanzierung, da viele Darlehensnehmer das aktuell historische Zinstief im Rahmen einer Forwardprolongation nutzen wollen.

Dabei sollten Darlehensnehmer prüfen, ob sie den aktuellen Darlehensvertrag nicht durch einen Widerruf sofort ablösen können. Gute Chancen bestehen, da insbesondere bei Verträgen der ING, den Sparda-Banken und Sparkassen. Zu den Einzelheiten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weiter-moeglicher-widerruf-bei-darlehen-der-ing-und-bei-sparda-banken_154740.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/widerruf-von-immobiliendarlehen-kunden-von-sparkassen-verschenken-geld_154710.html

Bei zahlreichen dieser Verträge sind Pflichtangaben falsch oder gar nicht erteilt worden und der Widerruf damit möglich. So lassen sich viele Tausend Euro an Zinsen ersparen und Aufschläge wegen einer Forwardprolonagtion vermeiden. Zusätzlich bestehen dann Nutzungsersatzansprüche von bis zu 5 % der Nominalvaluta.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr Darlehen erfolgreich widerrufen werden kann oder ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits weit über 1.000 Verträge auf ihre Widerruflichkeit geprüft, mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Er ist weiter Mitglied im bundesweiten Netzwerk www.jetzt-widerrufen.de.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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