Punitive Damages (Strafschadenersatz) in Deutschland könnte zu seriöserer Regulierungspraxis führen

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Der Gesetzgeber macht es in Deutschland den Haftpflichtversicherern leicht: Reguliert eine Versicherung nicht oder mit erheblicher Verzögerung, muss der Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Gerichtsverfahren können sich dann über viele Jahre hinziehen. In den USA sieht das ganz anders aus, weiß Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, zu berichten: Dort gibt es nämlich die sogenannten „punitive damages“. Mit dieser Sanktionsmöglichkeit kann einem zahlungsunwilligen Versicherer erheblich „auf die Finger geklopft werden“. Ein Fall aus dem US-Bundesstaat Mississippi hatte in den USA erhebliche Wellen in der Fachliteratur und in den Medien geschlagen:

Eine Unfallversicherung hatte sich geweigert, der berechtigten Forderung eines Versicherungsnehmers auf Regulierung eines Schadens von 20.000,- US-Dollar nachzukommen, und war daraufhin verklagt worden. Zwar erfüllt diese Art der Nichtregulierung durch eine Versicherung zugleich den Straftatbestand eines Betrugs. Dieser sah zu dem Zeitpunkt aber nur eine Höchststrafe von 1000,- US-Dollar vor. Angesichts der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von berechtigten Regulierungsforderungen der Versicherten hatte die Strafdrohung den Schädiger aber nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen vermocht. Neben den tatsächlichen Schadenersatzansprüchen sprach das Gericht daher in diesem Fall zusätzlich „punitive damages“ in Höhe von 1,6 Millionen US-Dollar zu, was 0,5 Prozent des Eigenkapitals der Versicherungsgesellschaft entsprach.

Ob der Versicherer daraufhin in eine seriöse Regulierungspraxis überging, ist nicht überliefert, lässt sich aber vermuten.



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