Punkte bei Missachtung eines unbekannten Verkehrsschildes
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In deutschen Städten taucht vermehrt ein neues Verkehrsschild auf, das das Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen verbietet. Auch ohne das "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" muss beim Überholen von zum Beispiel Fahrrädern ein angemessener Seitenabstand eingehalten werden – innerorts 1,50 Meter, außerorts 2,00 Meter. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder ab 70 Euro und Punkte in Flensburg, bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung sogar bis zu 250 Euro und zwei Punkte.
In immer mehr Städten taucht ein neues Verkehrsschild auf, das vielen Autofahrern rätselhaft ist. Es ähnelt dem bekannten Verkehrszeichen „Überholverbot“, links ist ein rotes Pkw-Symbol und rechts ein Gebilde, dass die meisten Menschen wohl erst auf den zweiten Blick als Zweiradfahrzeuge erkennen. Es handelt sich um das Verkehrszeichen mit der offiziellen Bezeichnung „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.
Wer was nicht überholen darf
Die bekannten Überholverbotsschilder 276 und 277 verbieten ausschließlich mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw, Lkw und Krafträder mit Beiwagen das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen. Wenn links das Piktogramm eines Lkws in Rot abgebildet ist, dürfen lediglich Lkws nicht überholen. Ein Zusatzschild kann darauf hinweisen, dass lediglich Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht betroffen sind. Einspurige Fahrzeuge dürfen Sie überholen, sofern Sie einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.
Das Verkehrszeichen 277.1 gibt es seit 2021, es wird aber bisher selten aufgestellt. Dieses Zeichen verbietet allen mehrspurigen Fahrzeugen, Einspurige zu überholen. Bei Missachtung drohen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung überholen, erhöht sich das Bußgeld auf 250 Euro und Sie bekommen 2 Punkte in Flensburg. Je nach Tathergang ist auch ein sofortiges Fahrverbot möglich.
Hinweise zum Überholen von Zweiradfahrzeugen
Bis zum Jahr 2020 stand in der Straßenverkehrsordnung, dass mehrspurige Fahrzeuge beim Überholen eines Zweiradfahrzeugs einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten müssen. Was das genau heißt, ließ sich schwer klären. Sofern es zu keinem Schaden beim Zweiradfahrer kam, galt üblicherweise der eingehaltene Abstand als ausreichend.
Ab 2020 müssen Sie innerorts einen Abstand von 1,50 Metern und außerorts von 2,00 Metern einhalten. Je nach Art der Straße, haben Fahrspuren eine Breite von 2,75 bis 3,50 Meter. Ein Pkw hat eine Mindestbreite von 1,60 Meter, ein Zweirad mit Fahrer müssen Sie inklusive Schwankungsbreite mit circa 0,80 Meter einkalkulieren. Sie brauchen also im Ort eine Breite von mindestens 3,90 Metern, um vorschriftsmäßig zu überholen. Das heißt, in der Regel dürfen Sie Zweiradfahrzeuge nur überholen, wenn der Gegenverkehr zulässt, dass Sie in dessen Spur einfahren.
Wer den Seitenabstand nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie eine durchgezogene Linie überfahren, um den Abstand einzuhalten, riskieren Sie ein Bußgeld von 30 Euro.
Wie ich Ihnen als Fachanwalt helfen kann
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, es nützt nichts, wenn Sie die Regeln nicht kennen. Aber die Frage ist, ob Sie das Schild bei normaler Aufmerksamkeit erkennen können. Auch den Vorwurf, dass Sie den Seitenabstand nicht eingehalten haben, kann ich oft aus der Welt schaffen. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie einen Punkt hinnehmen. Selbst wenn es der erste sein sollte.
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