QUIXX – Abmahnung der E.V.I. GmbH durch rwzh Rechtsanwälte München

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QUIXX – Abmahnung der E.V.I. GmbH durch rwzh Rechtsanwälte München

QUIXX lautet die Marke, aus der die E.V.I. GmbH, Hainbuchenring 4, 82061 Neuried derzeit durch die Kanzlei rwzh Rechtsanwälte aus München Abmahnungen aussprechen lässt. Die E.V.I. GmbH ist der Ansicht, dass ihre Rechte an der Marke QUIXX verletzt werden, weswegen sie entsprechend Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie Herausgabe von Waren zur Vernichtung an einen Gerichtsvollzieher fordert.

Die Marke QUIXX

Die E.V.I. GmbH verfügt unter anderem über Markenrechte an der Marke QUIXX. Diese Marke ist seit dem 4. Februar 2004 in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30357331 eingetragen. Sie genießt Schutz für die Waren „Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Spezialpolituren, insbesondere zum Entfernen von Kratzern“ der Waren- und Dienstleistungsklasse 3 nach Nizzaer Klassifikation.

Zur E.V.I. GmbH

Die E.V.I GmbH entwickelt und vertreibt nach eigener Darstellung seit 45 Jahren innovative Produkte zum Schutz und Reparatur von Handys, Uhren und Fahrzeugen aller Art. Das Produkt QUIXX dient dabei der Reparatur von Schäden am Fahrzeugoberflächen. In Ihrer Eigendarstellung für das Produkt QUIXX wirbt die E.V.I. GmbH wie folgt:

„Mit den QUIXX-Produkten in Profiqualität erledigen Sie dies im Handumdrehen und erzielen beste Ergebnisse: Von Kratzern oder Schrammen in (Auto-) Lack, Acryl- oder Metalloberflächen, bis zu Schäden wie Dellen oder Steinschläge am Fahrzeug, hat QUIXX die passenden Produkte im Sortiment. Auch für vergilbte Scheinwerfer, ausgeblichene Reifen oder verwitterte Kunststoff-Oberflächen haben wir einfach anwendbare Sets parat, die Ihrem Fahrzeug im Nu wieder einen frischen Look verleihen.“

Neben der Marke QUIXX verfügt die E.V.I. GmbH noch über zahlreiche weitere Marken, nämlich u.a. DISPLEX, XERACLEAN, SILVEX, K1, QUIXY, Easy-On, polyWatch, Sensor-Pad, Connection-Pad.

rwzh Rechtsanwälte München

Die Kanzlei rwzh Rechtsanwälte aus München beschreibt sich selbst als international tätige Kanzlei mit hoch qualifizierten Rechtsanwälten verschiedener Fachbereiche und Fokus auf die Bereiche Gewerblicher Rechtsschutz und Vertriebsrecht. rwzh Rechtsanwälte bieten ihre Dienstleistungen auf den Gebieten Prozessführung, Erteilungsverfahren, Lizenzen, Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Vertriebsrecht und Due Diligence an.

Inhalt der QUIXX-Abmahnung

In der ausgesprochenen Abmahnung wird behauptet, dass unser Mandant Aufgrund der Verwendung eines ähnlichen Zeichens die Marke QUIXX der E.V.I. GmbH verletzt. Die E.V.I. GmbH ist der Ansicht, dass das von unserem Mandanten verwendete Zeichen klanglich identisch sowie Schrift bildlich hochgradig ähnlich zu der Marke QUIXX ist. Als Konsequenz daraus bezichtigt die E.V.I. GmbH unsere Mandanten daher einer Markenrechtsverletzung und fordert dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Auskunft zu erteilen, Schadensersatz zu leisten und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung aus einem Streitwert von 250.000 € zu erstatten.

Ist die Abmahnung der E.V.I. GmbH wegen der Marke QUIXX berechtigt?

Eine Markenrechtsverletzung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn zwischen der Angriffsmarke und dem verwendeten Zeichen Verwechslungsgefahr besteht. Diese ist an zahlreichen Merkmalen festzumachen, weswegen sie immer auf eine Prüfung des Einzelfalls ankommt, sofern – wie hier – nicht die identische Marke der E.V.I. GmbH verwendet wird. Da Markenrechtsverletzungen stets mit einem sehr hohen Streitwert einhergehen, sollte genau geprüft werden, ob eine solche Verletzung tatsächlich vorliegt.

E.V.I. GmbH beantragt Einstweilige Verfügung - Landgericht München I weist den Antrag zurück

Die E.V.I. GmbH hat durch die Kanzlei rwzh Rechtsanwälte aus der Marke QUIXX eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht München I gegen einen unserer Mandanten beantragt. Das Landgericht hat den Antrag nach mündlicher Verhandlung mit Urteil zurückgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig. Der Gegenstandswert des Verfahrens beträgt 250.000 €.

Abmahnung der E.V.I. GmbH oder rwzh Rechtsanwälte erhalten?

Wenn Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist unverzügliches und entschiedenes Handeln geboten. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört, berate und unterstütze ich Sie bundesweit.

Foto(s): LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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