RA Dieter W. Thumann mahnt für Steven & Laurisch GbR Wettbewerbsverstöße ab (fehlender Grundpreis)

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Dieter W.  Thumann aus Bramsche mahnt für die Steven & Laurisch GbR einen Wettbewerbsverstoß – namentliche die fehlende Angabe eines Grundpreises innerhalb von eBay-Verkaufsangeboten  –   ab. Die Steven & Laurisch GbR ist dafür bekannt über ihren eBay-Shop „bauchemie-profi“ diverse Baustoffe in Fertigverpackungen und Baustoffzubehör zu verkaufen.

 

Was dem Abgemahnten zur Last gelegt wird:  

Der abgemahnte Verkäufer soll ebenfalls Baustoffe in Fertigverpackungen im Internet veräußert haben. Der Abgemahnte verfolge daher laut RA Thumann eine ähnliche unternehmerische Tätigkeit im Vergleich zu der Steven & Laurisch GbR. Beanstandet wird, dass der Abgemahnte innerhalb seiner Verkaufsangebote nicht die erforderlichen Grundpreise angegeben haben soll. Hierbei muss beachtet werden, dass der Grundpreis grundsätzlich nicht mit dem Gesamtpreis zu verwechseln ist, der Steuern und sonstige Bestandteile (wie Versand) enthält. Der Grundpreis gibt hingegen die Kosten je Mengeneinheit an (z. B. 22€/l).

Laut Rrechtsanwalt Thumann sei die fehlende Grundpreisangabe als Wettbewerbsverstoß einzustufen.

Was vom Abgemahnten gefordert wird: 

Der Abgemahnte wird aufgrund der fehlenden Grundpreisangabe zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 1.029,35 € unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 15.000 € aufgefordert.  

Was nach Erhalt einer Abmahnung zu tun ist:

 

Sie sollten unter keinen Umständen das Abmahnschreiben ignorieren, da sodann mögliche Konsequenzen, wie eine gegen Sie erwirkte einstweilige Verfügung drohen. Sobald gerichtlich gegen Sie vorgegangen wird, wird es noch teurer! Bitte bewahren Sie dennoch die Ruhe und schalten Sie im besten Fall umgehend einen Anwalt ein, der sich im Wettbewerbsrecht (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) spezialisiert hat.

Ihr Anwalt wird für Sie überprüfen, ob die Ansprüche überhaupt dem Grunde nach bestehen. Grundvoraussetzung ist hierfür das sog. Wettbewerbsverhältnis. Ob dies in Ihrem Fall im Verhältnis Steven & Laurisch GbR besteht, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Schließlich wird Ihr Anwalt Ihnen alle möglichen Handlungsalternativen aufzeigen und für Sie z.B. eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.
 

Ihre Vorteile bei Einschaltung unserer Kanzlei:

• schnelle spezialisierte Hilfe durch unsere Fachanwälte!
• persönliche und individuelle Beratung
• transparente Pauschalkosten
 • bundesweite Unterstützung


 Sie können unsere Kanzlei gerne im Voraus per E-Mail kontaktieren oder uns auch direkt per Telefon erreichen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema