RA Sarwari: Forderung G&G Media Foto-Film GmbH – „Dr. Schmutzig – Der perverse Frauenarzt #2“

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Ein Filesharing-Forderungsschreiben des Hamburger Rechtsanwalts Yussof Sarwari im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH aus Haan wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Dr. Schmutzig – Der perverse Frauenarzt #2“ ist derzeit Gegenstand eines unserer Kanzleimandate.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch Filesharing – herunter- und anschließendes hochladen innerhalb einer Online-Tauschbörse – die Urheberrechte der G&G Media Foto-Film GmbH verletzt zu haben. Geltend gemacht wird in dem Forderungsschreiben jedoch kein Unterlassungsanspruch, weshalb es sich nicht um eine Abmahnung handelt. Verlangt wird nur die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 650,00 €. 

Bei Erhalt eines Forderungsschreibens oder einer Abmahnung beachten Sie:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Gebiet der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung. Sie erreichen uns über Telefon, Fax, E-Mail oder natürlich Post. Wir betreuen unsere Mandanten individuell und sprechen die genaue Vorgehensweise mit Ihnen ab.

Uns ist die Kostentransparenz sehr wichtig. Deshalb werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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