RAe Hild & Kollegen (kanzlei.biz) / FREDS SWIM ACADEMY GmbH – Infopflichten bei Schwimmlernhilfen

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Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen mahnt im Auftrag der FREDS SWIM ACADEMY GmbH ab. Die Rechtsanwälte tragen in der Abmahnung vor, dass die FREDS SWIM ACADEMY GmbH Hersteller und Verkäufer der Schwimmlernhilfe „SWIMTRAINER“ ist. Die Abgemahnte verkauft ebenfalls Schwimmlernhilfen. Die Rechtsanwälte tragen weiter vor, dass sich daraus ein Wettbewerbsverhältnis zwischen der Abmahnenden und der Abgemahnten ergibt.

Vorwürfe

Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie wettbewerbswidrig gegen die Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) in Verbindung mit der Norm EN 13138-1:2014 verstoßen würde. Es werden durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen folgende Vorwürfe erhoben:

Auf der Schwimmhilfe seien gemäß der harmonisierten Norm EN 13138-1:2014 Pflichtangaben auf der Schwimmhilfe selbst anzugeben. Folgende Angaben würde die Abgemahnte nicht erfüllen:

  • kein Schutz gegen Ertrinken,
  • das dem Größenbereich entsprechende Gewicht,
  • Altergruppe (falls zutreffend),
  • Typenbezeichnung des Produktes, Handelsname oder Modell oder Code.

Ferner würden nicht die Pflichtangaben erfüllt werden, die mindestens auf einer Packungsbeilage anzugeben seien:

  • Wie die Auftriebshilfe anzulegen und abzunehmen ist, mit Hinweis auf die besonderen Merkmale

Außerdem seien die Anforderungen an die Farbgebung der Auftriebshilfen nicht eingehalten worden:

  • Auftriebshilfen sind in leuchtenden Farben auszuführen, die einen Kontrast zur Wasseroberfläche bilden

Forderung

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Zahlung der durch ihre Beauftragung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,96 €.

Wie soll ich mich verhalten?

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Notieren Sie sich die Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung,
  • unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine vorformulierte Unterlassungserklärung und überweisen Sie kein Geld,
  • schalten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt ein, der Ihnen weiterhilft.

Zu unserer Tätigkeit

Unsere Anwälte sind in den Rechtsgebieten des Wettbewerbs-, IT- und E-Commerce-Rechts tätig. In diesen Bereichen verfügen wir über Erfahrungen von einer Vielzahl an Abmahnungen. 

Falls Sie auch von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen abgemahnt worden sind, dann helfen wir Ihnen dabei sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch. Sie erreichen uns

  • bequem per Telefon,
  • über das Kontaktformular bei anwalt.de oder per E-Mail. Geben Sie hierbei bitte eine Rückrufnummer an, dann melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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