Ramrath Vermögensberatung & -verw. GmbH, Wesel: BaFin untersagt Geschäft! Anleger sollten handeln!

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Mit Bescheid vom 23.08.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Firma Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, Wesel, angeordnet, dass diese das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen hat. Zudem wurde angeordnet, die bisher unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfte sofort abzuwickeln. Die von den Anlegern angenommenen Gelder sind also unverzüglich an diese zurückzuzahlen. Grund für diese Untersagungsverfügung ist die fehlende Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG).

Die Firma Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH mit Sitz in Wesel ist nach eigenen Angaben u. a. in der Vermögensberatung tätig und vertreibt schwerpunktmäßig festverzinsliche Geldanlagen und rabattierte Fondsinvestments.

Nach Erkenntnissen der BaFin hat die Firma Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH Verträge über die Zeichnung für „Anleihe-Kapitalserie G“ vertrieben und somit gewerbsmäßig Gelder angenommen. Da diese unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war, liegt mit diesen Geschäften ein sogenanntes Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG vor. Für derartige Geschäfte ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Diese Erlaubnis hat die Firma Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH nicht.

Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH kann daher nicht mehr ihrem Einlagengeschäft nachgehen. 

Anlegern, die dieser Firma im Rahmen der Zeichnung der „Anleihe-Kapitalserie G“ Gelder zur Verfügung gestellt haben, ist anzuraten, zeitnah ihre Handlungsoptionen von einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Aufgrund der Verfügung der BaFin ist die Firma Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH verpflichtet, die bisher (unerlaubt) betriebenen Einlagengeschäfte abzuwickeln. Anleger haben daher Anspruch auf Rückzahlung der Gelder im Zusammenhang mit der „Anleihe-Kapitalserie G“.

Da die Firma Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH ohne Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieben hat, wurde zudem mit dieser Tätigkeit das KWG als Schutzgesetz verletzt. Dies führt nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers.

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