Rasch Rechtsanwälte - Abmahnung - Universal Music GmbH - „Ceremonials“ - Florence + The Machine

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Ceremonials" der Künstlergruppe Florence + The Machine ab. Die Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wir, das H+W Anwaltskontor, raten dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung ab. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.

Weiter fordert die Abmahnkanzlei einen sog. Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,- €. Auch dieser Vergleichsbetrag ist unserer Ansicht nach überhöht.

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an. (auch am Wochenende erreichbar).

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

E-Mail: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema