Rat des Wettbewerbs Bosnien und Herzegowina

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Der Wettbewerbsrat wird am 1. Mai 2004 als eigenständige öffentliche Stelle eingerichtet, um eine konsequente Umsetzung des 2001 verabschiedeten Gesetzes über den Wettbewerb zu gewährleisten. Es befindet sich in Sarajevo und hat die ausschließliche Zuständigkeit, über die Anwesenheit von verbotenen Wettkampfaktivitäten zu entscheiden Der Markt von Bosnien und Herzegowina.

Zum ersten Mal legt dieses Gesetz die Wettbewerbspolitik als eines der wichtigsten Instrumente und Säulen in der Schaffung und Stärkung der einzelnen Wirtschaftsräume/Markt in Bosnien und Herzegowina.

Das 2001 verabschiedete Gesetz über den Wettbewerb umfasste die Grundregeln des Auswahlverfahrens im Sinne von Artikel 81 und 82 EG-Vertrag, aber es handelte sich nicht um Praktiken und Entschließungen der modernen europäischen Rechtsvorschriften – Besitzstand in diesem Bereich. Daher wird ein neues Gesetz verabschiedet („Amtsblatt BIH“, Nr. 48/05) und es ist seit dem 27. Juli 2005 in Kraft. Kompatibilität des neuen Gesetzes über den Wettbewerb mit den Bestimmungen und Bestimmungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union in diesem Bereich Des Marktwettbewerbs (d. h. die in den Jahren 2003 und 2004 verabschiedeten Verordnungen – EG-Rat Nr. 1/2003, 139/2004, 773/2004, 802/2004 usw.) gewährleistet die wirksame und transparente Anwendung des Gesetzes, einfache Verfahren , Reduzierte Dauer des Verfahrens und im Allgemeinen ein verringertes Niveau der staatlichen Intervention in diesem Bereich.

Im Vergleich zum bisherigen Gesetz gewährt das neue Gesetz die motivierte Sanktionspolitik für Unternehmen (Kronzeugenregelung), einen wirksamen Mechanismus der Marktkontrolle und legt die Zusammenarbeit mit internationalen Agenturen in diesem Bereich fest.

Dieses Gesetz gilt für alle Formen der Verhütung, Beschränkung und Verfälschung des Marktwettbewerbs auf dem gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder aus dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina mit erheblichen Auswirkungen auf den Markt von Bosnien und Herzegowina. Die besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf die Vereinbarungen über die beherrschende Stellung und die Missbräuche der beherrschenden Stellung sowie auf die Regeln und Verfahren für den Wettbewerb zwischen den Unternehmen.

Das neue Gesetz über den Wettbewerb stellt die erhöhten und genau definierten Kompetenzen des Wettbewerbsrates bei der Durchführung der Verwaltung und der beruflichen Pflichten sicher, die sich auf die verschiedenen Aspekte der Wettbewerbsregelung des Marktes beziehen (d. h. Methoden der Durchführung des Verfahrens, der endgültigen Entscheidungsfindung, der Strafenpolitik und Dauer des Verfahrens).

Da einige Gegenstände und Angelegenheiten im Allgemeinen durch das Wettbewerbsgesetz definiert sind, werden sie durch Rechtsakte förmlich definiert: Entscheidung über die Definition eines relevanten Marktes; Beschluss über Vereinbarungen von geringer Bedeutung; Entscheidung über die Gruppenfreistellung, die bestimmten Kategorien vertraglicher Vereinbarungen (zwischen Unternehmen, die auf der verschiedenen Produktions- oder Verteilungsebene tätig sind) gewährt wird; Beschluss über die Gruppenfreistellung, die bestimmten Kategorien horizontaler Vereinbarungen (zwischen Unternehmen, die auf derselben Produktions- und Vertriebskette tätig sind), insbesondere in Bezug auf Forschungs-, Entwicklungs- und Spezialisierungsvereinbarungen, gewährt werden; Verordnung über die Gruppenfreistellung, die den Vereinbarungen über den Transfer von Technologie, Lizenzen und Know-how gewährt wird; Entscheidung über die Gruppenfreistellung von Versicherungsverträgen; Entscheidung über die Verteilung und Wartung der Kraftfahrzeuge; Beschluss über das Verfahren zur Erteilung der Immunität aus Geldbußen (Kronzeugenregelung); Entscheidung über die Definition der beherrschenden Stellung; Beschluss über die Verwaltungsvergütung vor dem Rat des Wettbewerbs und der Entscheidung über die Definition der regelmäßigen feinen Zahlung.

Die Anwendung der oben genannten Gesetzesgesetze (die alle bis März 2006 verabschiedet werden) soll die Einhaltung der Gesetze in Bosnien und Herzegowina in diesem Bereich mit dem Besitzstand vorsehen und die vorhersehbare und transparente Durchführung einiger Verfahren und Verfahren vor dem Wettbewerbsrat.

Der Wettbewerbsrat besteht aus sechs (6) Mitgliedern und wird für eine sechsjährige Amtszeit (bis 2010) mit der Möglichkeit einer weiteren Wiederbestellung bestellt. Drei Mitglieder des Wettbewerbsrates werden vom Ministerrat von Bosnien und Herzegowina ernannt, zwei Mitglieder werden von der Regierung der Föderation von Bosnien und Herzegowina ernannt und ein Mitglied wird von der Regierung der Republik Srpska ernannt. Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina ernennt einen Präsidenten des Wettbewerbsrates (eines der Mitglieder des Rates) für einjährige Amtszeit ohne die Möglichkeit einer Wiederbestellung während der Amtszeit der Ratsmitglieder. Die Mitglieder des Wettbewerbsrates werden unter den anerkannten Fachleuten in bestimmten Berufsfeldern ausgewählt, und ihr Status entspricht denen der Verwaltungsrichter. Dieser Status ist mit einer direkten oder indirekten, dauerhaften oder regelmäßigen Pflicht unvereinbar, mit Ausnahme der akademischen Tätigkeiten.

Expert Unit ist die grundlegende Organisationseinheit des Wettbewerbsrates und führt administrative und berufliche Tätigkeiten durch (führt das Verfahren durch, bereitet die Entscheidungsvorschläge vor, schlägt Rechtsakte vor und so weiter). Die Ermächtigung dieses Teams wird das Funktionieren des Wettbewerbsrates vorantreiben. Im Jahr 2006 hat es eine hohe Priorität, mehr Mitarbeiter (Rechtsanwälte und Ökonomen) einzusetzen und das Wissen und die Professionalität aller Mitarbeiter zu verbessern.

Nach dem Gesetz über den Wettbewerb kann das Verfahren auf Antrag des Antragstellers oder des Rechtsstreits oder des Amtsentwurfs eingeleitet werden, wenn der Wettbewerbsrat feststellt, dass die betreffende Praxis zu erheblichen Verstößen, Beschränkungen oder Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist (die Dauer des Verfahrens hängt von dem betreffenden Fall ab), erlässt der Wettbewerbsrat eine endgültige Entscheidung, auf die der verletzte Teilnehmer des Verfahrens vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina Beschwerde einlegen kann.

Der Wettbewerbsrat stellt durch das laufende Förderprogramm („Competition Advocacy“) eine engere Annäherung der verschiedenen Aspekte des Marktwettbewerbs an Wirtschaftsverbände und andere Institutionen zur zweckdienlichen Strafverfolgung sicher und erhöht das Wissen und das Bewusstsein.

Die staatliche Beihilfe ist Teil der Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaft. In Bosnien und Herzegowina gibt es keine Gesetzgebung, und die Gründung der staatlichen Beihilfen steht in Zukunft oberste Priorität. Nach dem Beispiel des Systems der Europäischen Union wurde in Bosnien und Herzegowina der Prozess des Gesetzentwurfs erarbeitet und wird von Experten des EU-Projekts „Unterstützung für Wettbewerb und staatliche Beihilfen“ technisch unterstützt. Der Rat des Wettbewerbs und andere nationale Organe / Institutionen von Bosnien und Herzegowina haben wesentliche Verantwortung und Mandat in diesem Bereich. Die Verabschiedung des Gesetzes in diesem Bereich wird bis Ende 2006 erwartet.

Der Wettbewerbsrat von Bosnien und Herzegowina ist seit Mitte 2005 Mitglied des Internationalen Wettbewerbsnetzes (ICN). In diesem Moment wird der Wettbewerbsrat bilaterale Abkommen und Memorandums mit den Ländern in der Region unterzeichnen, die darauf abzielen soll Und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu verbessern.

Der Wettbewerbsrat beteiligt sich aktiv an Verhandlungen über das Abkommen über Stabilisierung und Vereinigung zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Gemeinschaft.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnia und Herzegowina keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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