Raubüberfall auf eine Pizzeria

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Im Mai vergangenen Jahres stürmten zwei junge Männer mit dunklen Masken ein italienisches Restaurant.

In den Büroräumen trafen sie auf den Geschäftsführer, der gerade dabei war die Tageseinnahmen in den Tresor zu legen.

Zuerst brachten die Männer ihn mit Schlägen zu Boden. Dabei brachen sie ihm das Jochbein. Als er bereits am Boden lag, hielten sie ihm die Pistole an die Schläfe und forderten Bargeld. Nachdem sie ihr Opfer mit Kabelbindern gefesselt hatten, entkamen die Täter mit den Tageseinnahmen von ca. 7.700 EUR.

Nun wurden die beiden Täter zu Freiheitsstrafen von sechs bzw. fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der (schwere) Raub

Wegen Raubes wird bestraft, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Der Raub setzt sich dabei aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen. Zum einen muss der Täter einen Diebstahl begehen.

Daher muss der Täter eine fremde, bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen, sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Unter der Wegnahme versteht man dabei den Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams, der nicht notwendig tätereigener sein muss.

Zweite Komponente des Raubes ist die Nötigung. Diese erfordert entweder den Einsatz von Gewalt gegen eine Person oder aber eine Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben voraus.

Unter Gewalt gegen eine Person wird der auf eine andere Person ausgeübte körperlich wirkende Zwang verstanden, der nach der Vorstellung des Täters dazu geeignet ist, einen tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder von vornherein unmöglich zu machen.

Dazu kommt es neben dem Einsatz von Körperkraft auch auf die beim Opfer eintretende physische Zwangswirkung an.

Bei der Gewaltausübung auf eine Person ist es nicht erforderlich, dass diese auf den Gewahrsamsinhaber der zu entwendenden Sache gerichtet ist. Vielmehr ist es ebenso ausreichend, dass der Täter in der beschriebenen Weise auf einen schutzverpflichteten oder auch nur schutzbereiten Dritten körperlich einwirkt.

Unter einer Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben versteht man das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt der Drohende als von seinem Willen abhängig darstellt.

Eine Gefahr für Leib und Leben liegt vor, wenn als Schaden der Eintritt einer nicht ganz unerheblichen Körperverletzung oder gar des Todes droht.

Zum schweren Raub wird die Straftat, wenn der Täter dabei beispielsweise eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

Die Straferwartung bei (schwerem) Raub

Der Raub wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Der schwere Raub hingegen wird aufgrund der potentiellen Gefahrensteigerung in diesen Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. Verwendet der Täter die mitgeführte Waffe oder bringt er das Opfer in die Gefahr des Todes, so ist sogar auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu erkennen.

Die Vorladung oder die Anklage wegen (schweren) Raubes

Sollten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, so sollten Sie dieser nicht Folge leisten. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Eine unüberlegte Aussage vor der Polizei kann Ihnen den Weg zu einem Freispruch abschneiden, sei sie auch noch so gut von Ihnen gemeint gewesen. Meistens werden Sie gar nicht merken, dass die Vernehmungsbeamten Sie Dinge fragen, zu denen Sie besser hätten schweigen sollen. Dies ist keine böse Absicht der Polizisten, sondern Teil ihres Jobs, den Sachverhalt zu ermitteln.

Sofern Sie eine Vorladung oder bereits eine Anklage wegen (schweren) Raubes erhalten haben, sollten Sie dringend einen Strafverteidiger mit Ihrem Fall vertraut machen. Zusammen mit Ihnen kann Ihr Strafverteidiger dann auf Grundlage der Ermittlungsakten eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Gerne können Sie kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren. Als bundesweit tätiger Anwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne in allen Abschnitten des Strafverfahrens wegen (schweren) Raubes zur Seite und entwickle Ihre persönliche Verteidigungsstrategie.


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