RCI-Banque S.A. - Forderungen aus Leasingvertrag: Ansprüche von rund € 13.000,00.- verjährt!

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RCI-Banque S.A. - Forderungen aus Leasingvertrag: LG Stuttgart erteilt RCI-Banque S.A. Lektion – Ansprüche von rund € 13.000,00.- verjährt – Erfolg für unsere Kanzlei gegen Leasingbank:

Das Landgericht Stuttgart (Az. 8 O 508/21) hat in der mündlichen Verhandlung zum Verfahren RCI Banque S.A. gegen die von uns vertretene Beklagte klar zum Ausdruck gebracht, dass Sie der Klage der Bank gegen unsere Mandantin keine Chance einräumt. Entgegen der Auffassung der Bank liege gerade keine Finanzierungshilfe im Sinnen von § 506 Abs. 2 Ziff. 3 BGB vor, womit die einklagten Forderungen wegen Nichtbeachtung der dreijährigen Verjährungsrist verjährt seien.

Diese Norm hat die Klägerin wiederholt zitiert, um der Verjährungseinrede der Beklagten zu umgehen. Die Klägerin hatte nämlich die (gewöhnliche) dreijährige Verjährungsfrist ungenutzt verstreichen lassen!

Die in den § 506 Abs. 1 BGB i.V.m. § 497 Abs. 3 BGB normierte 10-jährige Verjährungsfrist, über welche die Klägerin Ihr Klageforderungen retten wollte, war im vorliegenden Fall jedoch nicht einschlägig. Stattdessen äußerte das Landgericht zu Recht die Auffassung, dass im streitgegentändlichen Fall § 506 Abs. 2 Ziff. 3 BGB (…“der Verbraucher bei Beendigung des Vertrags für einen bestimmten Wert des Gegenstandes einzustehen hat.“) nicht einschlägig sei.

nicht einschlägig sei. Dabei verwies das Landgericht auf das BGH-Urteil vom 24.02.2021, VIII ZR 36/20, Rdnr. 24). Streitgegenstand war vorliegend ein Kilometer-Leasingvertrag, was die Klägerin offensichtlich übersah oder ungeachtet dessen eine Klage anstrengte. Ob die Norm des § 506 Abs. 2 Ziff. 3 BGB wenigstens bei Restwertleasingverträgen – mit der Folge einer 10-jährigen Verjährungsfrist von Ansprüchen des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer – einschlägig ist, musste das Landgericht nicht entscheiden.

Das Gericht riet der Klägerin in der mündlichen Verhandlung, die Klage zurückzunehmen.

Die Klägerin hat zwischenzeitlich die Klage zurückgenommen und wird die Kosten des Rechtsstreits tragen müssen.

Dies ungeachtet des Umstands, dass sie sich während des gesamten gerichtlichen Verfahrens höchst siegessicher gab.

Der RCI-Banque geht damit den eingeklagten Forderungen – maßgeblich nicht bezahlte Leasingraten in Zuge der vorzeitigen Vertragsbeendigung/Fahrzeugrückgabe und Rechtsverfolgungskosten - gegen unsere Mandantin in Höhe von insgesamt nahezu € 13.000,00.- verlustig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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