Rechtliche Absicherung und Überprüfung Ihres Onlineshops

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Als Onlineshopbetreiber spielt neben dem eigentlichen Verkauf und Marketing immer mehr der Schutz vor wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen sowie markenrechtlichen Abmahnungen im täglichen Geschäft eine große Rolle. Die diesbezüglichen Anforderungen, die durch den Gesetzgeber an einen Onlineshopbetreiber gestellt werden, sind derart umfangreich, so dass dies durch einen juristischen Laien nicht mit der nötigen Rechtssicherheit bewältig werden kann. Insofern benötigt der Onlinehändler nach unserer Auffassung nicht nur reine juristische Hilfe, sondern vor allen Dingen professionelle juristische Hilfe.

Wir erhalten täglich Anfragen von Onlinehändlern, die wegen diverser Wettbewerbsverstöße sowie markenrechtlicher, urheberrechtlicher oder allgemein medienrechtlicher Verstöße abgemahnt wurden. Häufig ist zu konstatieren, dass diese Abmahnungen vom Grunde auch berechtigt sind, wenngleich es in den meisten Fällen häufig Verteidigungsansätze gibt, die es sodann ermöglichen, die geltend gemachten Kosten in den Abmahnungen, die selten unter 1.000,00 € liegen, herunterzuhandeln.

Neben der Erledigung der aktuellen Abmahnangelegenheit ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, auch nach Abgabe einer möglicherweise modifizierten Unterlassungserklärung den Onlineshop wettbewerbsrechtlich „perfekt“ zu gestalten, so dass weitere Abmahnungen und/oder Vertragsstrafen unbedingt vermieden werden.

Das Internetrecht, und das damit eng im Zusammenhang stehende Wettbewerbsrecht, Markenrecht sowie Medienrecht ist absolute Spezialmaterie. Wir vertreten ständig eine dreistellige Anzahl von Onlinehändlern und sind diesen behilflich bei der rechtlichen einwandfreien Gestaltung Ihrer Onlineshops und Websites. Neben den typischen fernabsatzrechtlichen Regelungen wie der Widerrufsbelehrung, Verbraucherinformationspflichten in Form der Erstellung von AGB, Datenschutzerklärung etc. bieten wir Ihnen auch regelmäßig die rein medienrechtliche Überprüfung von Websites an. Hierbei weisen wir Sie einerseits auf medienrechtliche Abmahngefahren, wie beispielsweise Urheberrechtsverletzungen wegen Bildverwendung sowie auf die zur Verfügungsstellung eines korrekten Impressums hin.

Wir sind der festen Auffassung, dass das Vorhalten von abmahnsicheren Rechtstexten einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Handel beiträgt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie aus dem Urheber- und Medienrecht neben wirtschaftlichen Nachteilen auch enorme Zeitressourcen kosten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Herr Heidicker ist darüber hinaus zusätzlich Fachanwalt für das Urheber- und Medienrecht. Wir bieten Ihnen beispielsweise durch das von uns angebotene AGB-Update eine umfangreiche und rechtzeitig umfassende Beratung an, bei der wir Ihnen versichern, dass Sie aufgrund der von Ihnen vorgehaltenen Rechtstexte (Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutz) keine Konfrontation mit Abmahnungen mehr haben werden. Durch das von uns angebotene AGB-Update stellen wir gleichzeitig sicher, dass Sie stets auf dem aktuellen Gesetzesstand sind.

Was unterscheidet uns von anderen Anbietern?

Neben der kontinuierlichen Überprüfung Ihres Onlineauftrittes stehen wir Ihnen auch jederzeit bei kurzen Nachfragen, rund um Ihren Onlinehandel, gerne auch in Bezug auf Ihre Kunden, zur Verfügung. Im Falle des Erhaltes einer Abmahnung aus Bereichen, die nicht den Rechtstexten zuzuordnen ist (ansonsten gilt unsere vollumfängliche Haftung), erhalten Sie auch eine kostenlose Erstberatung durch uns. Ferner beraten wir Sie im Hinblick auf Spezialgesetze. Sollten Sie beispielsweise Textilien verkaufen, erklären wir Ihnen genau, wie Sie beispielsweise das Textilkennzeichnungsgesetz im Rahmen Ihrer Onlineauftritte umsetzen.

Sollte bei Ihnen Beratungsbedarf bestehen, oder haben Sie möglicherweise bereits eine Abmahnung erhalten, stehen wir Ihnen gerne kurzfristig telefonisch oder auch im Termin vor Ort zur Verfügung. Im Falle des Erhaltens einer Abmahnung können Sie uns diese unverbindlich per E-Mail oder Fax zusenden. Wir rufen am gleichen Tage zurück.

Unser Ziel ist Ihr rechtsicherer Onlinehandel.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Heidicker


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