Rechtliche Aspekte von Homeoffice im Ausland

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In einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt gewinnt das Homeoffice im Ausland an Bedeutung, da Arbeitnehmer die Freiheit genießen, ihre beruflichen Aufgaben von überall auf der Welt aus zu erledigen. Doch bevor man den Laptop packt und in ein neues Abenteuer aufbricht, ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen zu verstehen, die mit dieser Art von Arbeit verbunden sind. Auch Arbeitgeber sollten sich mit der Rechtslage vertraut machen, um böse Überraschungen zu vermeiden.


Arbeitsvertragliche Regelungen: Bevor Sie ins Ausland gehen, ist es wichtig, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen und festzustellen, ob er Fernarbeit oder Homeoffice im Ausland ausdrücklich erlaubt. Als Arbeitgeber sollten Sie derartige Regelungen in den Arbeitsvertrag oder in eine gesonderte Homeoffice-Vereinbarung aufnehmen.


Reisekosten: Oft ist Homeoffice mit der Auflage verbunden, dass der Arbeitnehmer kurzfristig in den Betrieb zurückzukehren hat, wenn dies erforderlich ist. Flüge und Zugtickets können jedoch sehr teuer sein, wenn man sie kurzfristig bucht. Bei Homeoffice im Ausland sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sein, wer die Kosten für solche kurzfristigen Anreisen zur Niederlassung des Arbeitgebers zahlt. Derartige Vereinbarungen sind am besten in einer Homeoffice-Vereinbarung festzuhalten. 


Anwendbares Recht: Das Homeoffice kann auch Auswirkungen haben auf das Rechtssystem, welches auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Unsicherheiten ist am besten vorzubeugen, indem man das anzuwendende Recht in den Vertrag aufnimmt. Dies nennt man eine Rechtswahlvereinbarung. Sollten Sie keine derartige Vereinbarung treffen, ist nach der so genannten Rom-I-Verordnung das Recht des Staates anzuwenden, in welchem der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet. Vorrübergehende Wechsel des Staates beeinflussen die Zuordnung nicht. Jedoch kann gerade über die Frage, was „vorübergehend“ ist, Streit entstehen. Lässt sich nicht  feststellen, in welchem Staat der Arbeitnehmer seine Tätigkeit regelmäßig verrichtet (z.B. bei ständigen Wechseln), so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat.


Steuerliche Konsequenzen: Homeoffice im Ausland kann sich auch auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Informieren Sie sich über die Steuerpflichten im Gastland sowie mögliche Konsequenzen für Ihre Steuererklärung im Heimatland. Zwischen Deutschland und den meisten Ländern auf der Welt gibt es Doppelbesteuerungsabkommen.  Das Einkommen wird im Regelfall am Ort der beruflichen Tätigkeit besteuert. Abwesenheitszeiten von weniger als 183 Tagen haben meist keine Auswirkungen auf die Steuerpflicht in Deutschland. Hält sich der Arbeitnehmer länger im Ausland auf, kann er dort steuerpflichtig werden. Besonderheiten gibt es im Homeoffice für Grenzgänger, die es zu beachten gilt. Auch als Arbeitgeber sollten Sie sich für das Thema interessieren, da Sie Lohnsteuer in Deutschland oder ähnlichen Quellensteuern im Ausland abführen müssen. 


Arbeitszeiten: Es gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gastlandes in Bezug auf Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Informieren Sie sich über die örtlichen Bestimmungen, um Konflikte zu vermeiden. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. 


Sozialversicherung: Prüfen Sie, ob Sozialversicherungsbeiträge im Gastland bezahlt werden müssen. Diese Frage ist getrennt von der Steuerpflicht zu betrachten. In der EU entrichtet der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge für alle Arten der Sozialversicherung einheitlich in einem Staat. Dies ist der Staat, wo sich sein Arbeitsort befindet. Gerade bei einem längeren Homeoffice-Aufenthalt im Ausland kann man von einer Verlegung des Arbeitsortes ausgehen. Für Grenzgänger gibt es seit der Covid-Pandemie klare Vorgaben. Meistens darf der Arbeitnehmer nicht mehr als die Hälfe seiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. Außerhalb der EU wird es komplizierter. Hier gibt es Sozialversicherungsabkommen mit einigen Staaten, die sich aber oft auf nur eine Sparte der Sozialversicherung erstrecken.  


Visa und Arbeitsgenehmigungen: In vielen Ländern ist es nicht erlaubt, ohne die entsprechende Arbeitsgenehmigung im Land zu arbeiten, selbst wenn es sich um Homeoffice handelt. Informieren Sie sich über die Visabestimmungen und die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen im Gastland, um etwaige Strafen zu vermeiden.


Gerichtliche Zuständigkeit: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten müssen Sie wissen, welches Gericht zuständig ist. Nach der Europäischen Gerichtsstand- und Vollstreckungsverordnung kann der Arbeitgeber auch an dem Ort verklagt werden, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit verrichtet. Gerade bei längerem Homeoffice im Ausland müssen Sie als Arbeitgeber damit rechnen, vor den Gerichten eines anderen Staates verklagt zu werden. 


Datenschutz: Beim Arbeiten im Ausland müssen Sie sicherstellen, dass die Übertragung von sensiblen Unternehmensdaten und -informationen den deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen entspricht und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Dies können zum Beispiel die Verschlüsselung von Daten oder andere Schutzmechanismen sein. 


Geistiges Eigentum: Klären Sie, wie geistiges Eigentum, das während der Arbeit im Ausland geschaffen wird, rechtlich geschützt ist.  Auch hier kann es sein, dass durch die schöpferische Tätigkeit im Ausland derartige Schutzrechte unter eine andere Rechtsordnung fallen.


Homeoffice im Ausland kann eine spannende Möglichkeit sein, Beruf und Abenteuer zu verbinden. Dennoch ist eine umfassende Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich, um unangenehme Überraschungen und negative rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bevor Sie oder Ihre Mitarbeiter ihre Koffer packen, empfiehlt es sich dringend, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Auslands-Homeoffice reibungslos und rechtlich konform verläuft. Daneben sind diese Fragen für den Alltag von Grenzgängern, die auch im Homeoffice arbeiten, wichtig.


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Foto(s): @pixabay/romaneau


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