Was es im Falle einer Kündigung zu beachten gilt

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Was können Sie bei einer Kündigung tun?

  1. Ruhe bewahren: Eine Kündigung kann emotional belastend sein. Nehmen Sie sich Zeit, um die Nachricht zu verarbeiten und Ihre Gefühle zu ordnen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
  2. Rechte und Ansprüche prüfen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und etwaige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, die Sie nach der Kündigung haben könnten, wie zum Beispiel Abfindungen oder Arbeitslosengeld.
  3. Beratung einholen: Suchen Sie rechtzeitig Rat bei einem spezialisierten Anwalt. Er kann Ihre Situation bewerten und Ihnen bei der Entscheidung, ob eine Klage sinnvoll ist, behilflich sein.
  4. Verhandlungsoptionen prüfen: Überlegen Sie mit Ihrem Anwalt, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Manchmal können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung finden, die beiden Seiten gerecht wird.
  5. Bewerbung und Jobsuche: Beginnen Sie gegebenenfalls mit der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten. Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf und nutzen Sie berufliche Netzwerke, um potenzielle Arbeitgeber zu erreichen.
  6. Unterstützung suchen: Reden Sie mit Freunden, Familie oder Beratern über Ihre Situation. Soziale Unterstützung kann Ihnen helfen, mit der Situation besser umzugehen.
  7. Weiterbildung und Umschulung: Nutzen Sie die Zeit nach der Kündigung, um neue Fähigkeiten zu erlernen oder sich umzuschulen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.


Welche Gründe für eine Kündigung gibt es in Deutschland?

  1. Personenbedingte Kündigung: Diese Kündigungsart erfolgt aufgrund von persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers, welche die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben dauerhaft verhindern. Beispiele sind längerfristige Krankheit, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder fehlende erforderliche Qualifikationen.
  2. Verhaltensbedingte Kündigung: Hierbei liegt die Ursache für die Kündigung im Verhalten des Arbeitnehmers, welches nicht seinen arbeitsvertraglichen Pflichten entspricht. Dazu gehören schwerwiegende Verstöße gegen Arbeitsanweisungen, wiederholte Fernbleiben von der Arbeit oder grobe Pflichtverletzungen.
  3. Betriebsbedingte Kündigung: Diese Kündigung basiert auf betrieblichen Erfordernissen, wie etwa wirtschaftliche Schwierigkeiten, Auftragsmangel, technologische Veränderungen oder die Stilllegung eines Betriebs oder Betriebsteils. Dies ist mit Abstand die häufigste Begründung für eine Kündigung. 

Der Arbeitgeber muss zudem die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen einhalten und vor Ausspruch der Kündigung den Betriebsrat anhören, sofern ein solcher vorhanden ist.


Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Eine betriebsbedingte Kündigung wird anhand eines dreistufigen Tests geprüft: 

  1. Stufe: Dringende betriebliche ErfordernisseDer Arbeitgeber muss zunächst darlegen, dass es dringende betriebliche Erfordernisse gibt, die eine Kündigung notwendig machen. Dies ist gegeben, wenn kein Bedarf mehr für die Arbeitskraft des betroffenen Arbeitnehmers besteht.
  2. Stufe: WeiterbeschäftigungsmöglichkeitenAnschließend muss der Arbeitgeber überprüfen, ob es im Unternehmen andere freie Arbeitsplätze gibt, für die der zu kündigende Mitarbeiter geeignet sein könnte. Wenn solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind, muss der Arbeitgeber dem betroffenen Mitarbeiter ein entsprechendes Angebot machen.
  3. Stufe: SozialauswahlZuletzt muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Dabei prüft er, welche Arbeitnehmer von der Kündigung betroffen sein könnten. Die Auswahl erfolgt anhand bestimmter sozialer Kriterien, um die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter gerecht zu gestalten. Typische Kriterien sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.

In manchen Fällen wird ein Sozialplan vereinbart, der Regelungen für Abfindungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder andere soziale Leistungen enthält, um die Auswirkungen der Kündigung abzumildern.


Als Inhaber der Kanzlei

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habe ich mich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 

Foto(s): @pixabay.com/Edar


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