Rechtliche Überlegungen vor dem Kauf einer Superyacht – Teil 2

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Neubau

Wird beabsichtigt, eine Yacht als Einzelobjekt quasi maßgeschneidert bauen zu lassen, ist das Fachwissen und die Beratung eines darauf versierten Anwalts unerlässlich, um Design- und Neubauaufträge in allen Einzelheiten zu prüfen und anzupassen, sowie eventuell einen Projektmanager zu finden und anzustellen, um umfassend alle Beteiligten, einschließlich der Werft und aller Zulieferer im Sinne des Bauauftrages, zu koordinieren und zu überwachen 

Arten von Neubau

Beim Neubau von Yachten sind zu unterscheiden: Serienyachten, sog. Semi-Custom-Yachten (Serienyachten mit zahlreichen zusätzlichen Ausstattungswünschen des Käufers), und Yachten in Einzelanfertigung.

Serienyachten sind in der Regel am günstigsten und am schnellsten lieferbar. Sie bieten wenig Spielraum, um sie individuell auszustatten. Der Kauf- und Bauvertrag wird dem Käufer in der Regel in einer Standardform präsentiert und bietet kaum Möglichkeiten, um zu modifizieren.

Am anderen Ende der Skala werden Einzelanfertigungen vollständig nach den Vorstellungen und Anforderungen des Auftraggebers gebaut. Eine enge Zusammenarbeit zwischen ihm und seinem Team in der anfänglichen Entwurfsphase sowie regelmäßige Besuche auf der Werft während des Baus der Yacht sind erforderlich. Die Unterstützung von einem qualifizierten Experten für die Bauaufsicht oder eines Projektmanagements wird empfohlen, um sicherzustellen, dass der Neubau termingerecht und wie vereinbart – einschließlich des Kostenbudgets – abgewickelt wird.

Bei einem Neubau, d.h. der Bestellung einer Einzelanfertigung oder Semi-Custom-Yacht, ist die genaue Prüfung des Bauauftrags zwingend erforderlich. 

Wichtige Klauseln beim Neubau

  • Technische Spezifikation und Pläne: Insbesondere, wenn die Yacht eine Sonderanfertigung ist, mithin ihre eigenen, spezifischen Anforderungen an Design, Qualität und Leistungen sowie ihre Innenausstattung und ihr Layout hat. Diese Kategorien werden in der Regel in zahlreichen Anlagen zum Hauptvertrag aufgenommen.
  • Vereinbarter Preis/Änderung der Kosten
  • Zahlungsmodalitäten: Bevor der Bau beginnt, wird zumeist die erste Tranche des Kaufpreises als Anzahlung fällig. Nachfolgende Raten erfolgen dann nach Beendigung bestimmter Bauphasen (d.h. Kiellegung, Bau des Rumpfs und Stapellauf), die von einem Vermesser einer unabhängigen Klassifikationsgesellschaft bestätigt werden. Die Zahlung der letzten Rate wird mit der Übergabe der Yacht oder alternativ an einem vereinbarten Zeitpunkt unabhängig von einem Fertigstellungsdatum geleistet. 
  • Unteraufträge/Lieferanten (z. B. Motoren und Navigationssysteme)
  • Mängel bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung
  • Risiken (Versicherung der Werft während des Baus)
  • Sicherheiten (Garantien für Rückzahlungsansprüche zugunsten des Eigentümers/Zahlungsgarantien zugunsten der Werft; unterlegt durch eine Bürgschaft oder Bankgarantie) 
  • Probefahrten: Der Vertrag sollte die Probefahrten und Tests festlegen, die während des Baus und nach dem Bau durchgeführt werden sollen; der Käufer sollte berechtigt sein, dazu einen Vertreter zu stellen, der das Ergebnis neben der Klassifikationsgesellschaft verbindlich beurteilen kann.
  • Dokumentation und Ablieferung der Yacht: Der Vertrag muss sowohl den Zeitpunkt als auch das Verfahren für die Übergabe/Ablieferung festlegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Unterlagen, die bei der Ablieferung der Yacht an den Erwerber zu übergeben sind.
  • Garantie und deren Laufzeit
  • Verzug
  • Streitigkeiten: Üblich ist die Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens. 
  • Anzuwendendes Recht


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