Rechtliche Überlegungen vor dem Kauf einer Superyacht – Teil 3

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Gebrauchte Yacht

Häufig werden Yachten nach dem ersten Eindruck, quasi als „Liebe auf den ersten Blick“ gekauft. Jeder Kaufinteressent sollte aber sicherstellen, dass die wichtigsten nachstehenden Angelegenheiten geprüft wurden, um schlechte und teure Überraschungen zu vermeiden.

Gutachten: „Ich sah die Yacht; sie schien in gutem Zustand zu sein, der Verkäufer hat mir gesagt, dass sie in einwandfreiem Zustand sei, warum sollte ich einen Sachverständigen beauftragen, der das Gleiche bestätigt?“

Dafür einen Aufpreis zahlen? Ja, denn der Sachverständige würde zukünftig weitere versteckte Kosten sparen helfen. Es empfiehlt sich immer, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um ein Gutachten vor Abschluss des Kaufvertrags durchzuführen oder die Yacht in der Praxis, also auch auf See, zu testen. Jeder Kaufinteressent sollte genau wissen, was er erwirbt und eine Vorstellung über die Höhe der zu erwartenden zukünftigen Kosten haben. Befindet sich die Yacht in einem einwandfreien Zustand, so kann sich der Erwerber sicher fühlen; falls nicht, ist der Kaufinteressent in der Lage, den verlangten Preis runterzuhandeln oder zu verlangen, dass Mängel, vor allem solche, die die Seetüchtigkeit der Yacht beeinträchtigen, auf Kosten des Verkäufers vor der Übergabe beseitigt werden.

Wichtige Klauseln bei einer gebrauchten Yacht – Überprüfung des MoA/Dokumentation und Übergabe der Yacht

Der Vertrag muss sowohl den Zeitpunkt der Übergabe der Yacht, als auch deren Ablauf festlegen und insbesondere die Unterlagen detailliert angeben, die vom Verkäufer im Austausch gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben werden müssen.

Wichtige Regelungen des MoA oder des Kaufvertrags 

  • Preis und Zahlungsart (in der Regel 10 % Anzahlung bei Unterschrift und der Restbetrag bei Übergabe im Austausch gegen die vereinbarten Unterlagen)
  • Sonderregelungen (z. B.: die Zusage einer beantragten Finanzierung, Mängel, die vom Käufer identifiziert und akzeptiert werden, ohne die Möglichkeit, den Preis neu zu verhandeln)
  • Probefahrten und Gutachten über den Zustand 
  • Termine für Probefahren und Gutachten, Regelungen über anschließende Abnahme oder Ablehnung der Yacht
  • Ort der Übergabe
  • Aktueller Status der entrichteten Mehrwertsteuer
  • Regelungen bei abgelehnter Abnahme der Yacht
  • Mängel und deren Rechtsfolgen, insbesondere im Hinblick auf eine gezahlte Kaution, die Maklercourtage sowie Kündigung und Schadensersatz
  • das auf den Vertrag anwendbare Recht

Unterlagen, die bei der Übergabe im Original ausgehändigt werden sollten

  • Inventarliste (Auflistung aller Motor-, Deck- und Innenteile, die mitverkauft werden und sich an Bord befinden; sie sollte vom Verkäufer als vollständig unterschrieben werden)
  • „Bill of Sale“ bei Yachten mit englischer Registrierung als Zeichen des Eigentumsübergangs 
  • Bestätigung des Herstellers/der Werft („Builder Certificate“) und, falls vorhanden, die vorangegangene Bill of Sale
  • Aktueller Auszug aus dem Schiffsregister (abhängig von der Flagge, Schiffslänge, Art der Registrierung, Tonnage und ob die Yacht klassifiziert ist oder nicht)
  • Sämtliche Logbücher, Messbriefe, Risse, Handbücher, Unterlagen über die Technik und Elektronik an Bord, Gebrauchsanweisungen 
  • Eine allgemeine Zuordnung aller aktuellen Garantien für die Yacht und ihre Ausrüstung und Komponenten;
  • Wenn die Yacht über eine Gesellschaft gehalten wird und/oder diese sie veräußert: eine vollständige Dokumentation der Firma und dass sie zum lastenfreien Verkauf ermächtigt ist
  • Protokolle von Gesellschafterversammlungen und deren Beschlüssen sowie die Vollmacht für den Kauf/Verkauf und die Übergabe der Yacht. 
  • Quittung über die entrichtete Mehrwertsteuer oder eine Bestätigung des wirtschaftlichen Eigentümers des Verkäufers darüber, wann die Yacht vorläufig in die EU eingelaufen ist bzw. bei einer Zulassung als Handelsschiff darüber, wann sie als solches eingeführt wurde.
  • Rechnungen für das Zubehör und Ausrüstungsgegenstände, die mit der Yacht verkauft werden
  • Persönliche Garantie, vorzugsweise vom wirtschaftlich Berechtigten, in der das Eigentum an der Yacht und die vollständige Lastenfreiheit zugesichert wird (es ist mitunter schwierig, sie zu erhalten, jeder Käufer sollte aber darauf bestehen)
  • Aktueller Auszug aus dem zuständigen Schiffsregister, das etwaig eingetragene Pfandrechte zeigt (die bei der Übergabe zu löschen sind) oder die Lastenfreiheit belegt
  • Wenn die Yacht einer Klassifizierungsgesellschaft unterliegt: eine aktuelle Bestätigung der „Klasse“, dass sie sämtliche Empfehlungen und Auflagen erfüllt hat 
  • Bestätigung des zuständigen Schiffsregisters der Yacht, dass keine Gebühren oder Abgaben offen sind 
  • Bestätigung der Besatzung, dass keine Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen
  • Verpflichtung zur Löschung des Eigentümers der Yacht, wenn die Löschbescheinigung bei Übergabe nicht verfügbar ist
  • Handelsrechnung
  • Übergabeprotokoll 

Der Kauf einer (Super-)Yacht ist nicht nur wegen der hohen Investitionssumme eine außerordentlich komplexe Angelegenheit, die trotz aller Freude an der späteren Nutzung zahlreiche Risiken und Fallstricke beinhaltet. Deshalb ist die vertragliche Regelung aller Eventualitäten sehr wichtig, die durch versierte und erfahrene Fachleute vorgenommen werden sollte. 



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