Rechtsanwälte Waldorf – und weiter geht’s…

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Die auf Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzlei Waldorf aus München mahnt derzeit wieder vermehrt für die Constantin Film Verleih GmbH ab. Vorgeworfen werden Verstöße gegen das Urheberrecht durch ein illegales Upload von urheberrechtlich geschützten Bild/Tonaufnahmen über sogenannte Tauschbörsen.

Ihren Abmahnungen fügt die Kanzlei Waldorf regelmäßig Ermittlungsdatensätze bei, die eine individuelle Benutzerkennung ermöglichen sollen. Daneben wird in einem umfassenden Rechtsprechungskatalog die eigene Rechtsauffassung belegt, einzelne Urteile werden der Abmahnung unter Umständen beigefügt. Ziel der Kanzlei Waldorf ist die Unterzeichnung der bereits vorgefertigten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages für die entstandenen Anwaltskosten bzw. als Schadensersatzbetrag für die begangene Urheberrechtsverletzung (derzeit 956,00 €). Damit soll ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden.

Aufgrund der in der vergangenen Zeit ergangenen Rechtsprechung ist die Verteidigung gegen solche behaupteten Unterlassungsansprüche teilweise deutlich erschwert, obwohl bei der Zuordnung der IP - Adressen in der Vergangenheit auch Fehler aufgetreten sind. Dabei bedarf es gerade für Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche einer fehlerfreien Zuordnung und Zurechnung.

Häufig bietet es sich allein im Kosteninteresse an, der Kanzlei Waldorf eine modifizierte Unterlassungserklärung anzubieten, zumal die vorgefertigte Unterlassungserklärung in jedem Fall nachteilig für den Betroffenen ist. Dabei sollte man sich aber nicht auf vermeintlich gute Ratschläge hinsichtlich der Formulierung verlassen, da eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückgewiesen kann, wenn sie nicht verschiedene zwingende Mindestinhalte aufweist. Mit der rechtzeitigen, d. h. fristgerechten Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung wird ein teures gerichtliches Unterlassungsverfahren vermieden. Offen sind dann - zu einem weit aus geringerem Streitwert - die Schadensersatzforderungen, die ggf. in einem gerichtlichen Verfahren Überprüfung finden können. Gänzlich risikobehaftet ist in jedem Fall die verbreitete Empfehlung, die Abmahnung zu ignorieren und gesetzte Fristen einfach auszusitzen. Teure Gerichts- und Verfahrenskosten können dann auf den Betroffenen zukommen. Betroffene sollten Sie sich daher eingehend beraten lassen, um die in ihrem Fall richtige Strategie zu wählen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei entsprechenden Fragen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Jörg Schwede



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