Rechtsanwalt Andreas Hennig – Christian Weiß – Sport- und Freizeitmodefachgeschäft Weiß – Abmahnung

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Wie wir aktuell aus zahlreichen Mandatsanfragen erfahren, geht offenbar Herr Christian Weiß, Inhaber des Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes Weiß in großem Umfang gegen vermeintliche Rechtsverletzungen auf eBay vor. Der Sache nach geht es um den Vorwurf, der Abgemahnte habe bei eBay seine Eigenschaft als Privatverkäufer vorgespiegelt und sei tatsächlich als Unternehmer einzustufen. Es folgen verschiedene Vorwürfe wie die (in dieser Form falsche) Behauptung, der Abgemahnte sei verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen.

Diesen Vorwurf lässt Herr Weiß über Rechtsanwalt Andreas Hennig abmahnen und fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Erstattung von Anwaltskosten, die als Schadenersatz geltend gemacht werden. In allen hier eingegangenen Beratungsanfragen umfassten diese einen Betrag von 755,80 EUR.

Grundsätzlich dient eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dazu, einen Mitbewerber auf ein unlauteres Verhalten hinzuweisen und diesem über eine außergerichtliche Abmahnung die Möglichkeit zu bieten, die Angelegenheit möglichst schnell und kostengünstig zu erledigen. Dieser Weg ist gesetzlich vorgesehen und an sich eine sinnvolle Möglichkeit zur Arbeitsentlastung der Gerichte sowie zur Einsparung von Kosten.

Allerdings gibt es leider immer wieder „schwarze Schafe", die gerade den Bereich der Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle für sich entdecken. Gerade in Fällen, in denen der Umfang der ausgesprochenen Abmahnungen nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit des Abmahners steht, kann schnell dir Grenze zu rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnungen überschritten sein.

Ohne hier eine rechtliche Wertung vornehmen zu wollen, sprechen vorliegend einige Punkte nicht nur für eine solche rechtswidrige Massenabmahnung.

Wie mir aus einigen Mandatsanfragen sowie eigener Recherche bekannt wurde, wurden zur Ermittlung der Daten der abgemahnten eBay-Nutzer offenbar auch Nutzerkonten zum Zwecke von Testbestellungen genutzt. Das kann grundsätzlich zulässig sein, bekommt jedoch dann strafrechtliche Relevanz, wenn die betroffenen Konten unter falscher Identität genutzt werden. Einige der abgemahnten eBay-Nutzer haben Berichten zufolge nämlich Kontakt mit den „Testbestellern" aufgenommen, die sich dann nicht nur über die Bestellung auf Ihren Namen, sondern bereits das Vorhandensein eines „eigenen" eBay-Kundenkontos erstaunt zeigten.

Betroffenen ist dringen zu raten: zahlen Sie auf keinen Fall Geld an Rechtsanwalt Hennig bzw. Herrn Weiß. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich nach Möglichkeit über das weitere Vorgehen beraten.

Kontakt

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

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E-Mail: lederer@rae-altersberger.de


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