Rechtsanwalt in Berlin hilft gegen Abmahnung Filesharing

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Im Oktober 2010 hat das Oberlandesgericht Köln einen hervorragenden Beschluss zum Thema Filesharing verkündet. Es verneinte im konkreten Fall bei einem Musikalbum, welches schon vor 1 1/2 Jahren erschienen war, eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß durch Anbieten des Albums zum Download in einer Internettauschbörse.

Nach überwiegend vertretener Auffassung ist Voraussetzung eines Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Provider auf Herausgabe der Wohnanschrift seines Kunden, dass diesem eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorgeworfen wird. Das hat das OLG Köln vorliegend verneint. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet werden darf.

Das gilt vor allem, weil das OLG Köln offenbar schon bei Ablauf eines Zeitraums von mehr 6 Monaten nach Veröffentlichung eines Musikalbums eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß verneint, es sei denn es liegen besondere Umstände vor, wie zum Beispiel bei Erscheinen eines Albums in Neuauflage.

Erste Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing finden Sie auf meinen Internetseiten. Ich vertrete seit mehreren Jahren Mandanten, die wegen angeblichen filesharings abgemahnt wurden. Sie können mit meinen Mitarbeiterinnen unter Telefon 030 694 04 44 oder reno@rechtsanwalt-sandkuehler.de einen kurzfristigen Termin vereinbaren.


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