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Rechtsanwalt Lenné im WDR zum Widerruf von Kreditverträgen

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Wer in Deutschland einen Kredit umschulden möchte, muss mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Diese wird von Banken erhoben, um den Gewinnausfall bei einer Kreditauflösung auszugleichen. Im europäischen Vergleich fordern Banken in Deutschland hier neun Mal höhere Summen als andere Länder.

Der EuGH machte deutschen Verbrauchern im März 2020 Hoffnung, dass sie teure Kreditverträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden könnten. Doch kurz darauf stellte sich der der BGH gegen das Urteil des EuGH. Damit ist ein Widerruf nun doch nicht möglich. Wie die Lage einzuschätzen ist, erklärt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in der WDR Servicezeit.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020 machte den Kreditnehmern Hoffnung. Dieser entschied nämlich, dass zahlreiche Darlehensverträge wegen nicht zureichender Widerrufsbelehrungen (der sog. „Kaskadenverweis“) auch noch Jahre später widerrufen werden können. Einen solchen „Kaskadenverweis“ enthielt auch der Darlehensvertrag einer Familie, über deren Fall die WDR Servicezeit vor Kurzem berichtete. Basierend auf dem EuGH-Urteil müssten sie den Darlehensvertrag eigentlich noch widerrufen können, ohne dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

BGH vs. EuGH

Doch der Bundesgerichtshof, der in diesem Zusammenhang bereits früher zu Ungunsten der Verbraucher geurteilt hatte, widersprach dem EuGH-Urteil nur wenige Tage später. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt im WDR, dass der BGH sich hier nach dem Wortlaut des deutschen Gesetzgebers richte, der ein solches Widerrufsrecht für Bankkunden nun mal nicht vorsehe. Dementsprechend könnten Verbraucher in Deutschland, ungeachtet des EuGH-Urteils, ihr Widerrufsrecht nicht durchsetzen. Die Banken lehnen die Rückabwicklung von Darlehensverträgen überwiegend ab.

„Der europäische Gesetzgeber gewährt den Bankkunden ein Widerrufsrecht. Tatsächlich steht die deutsche Rechtsprechung, die deutsche Gesetzeslage, dem aber entgegen. Der Bankkunde hat also unverschuldet einen Nachteil hinzunehmen, aufgrund eines Fehlers der deutschen Gesetzgebung“, erklärt Lenné. Ob der deutsche Gesetzgeber hierfür geradezustehen hätte, es also zu einer Staatshaftung käme, sei noch zu klären. Immobiliendarlehen im Wert von 1,2 Billionen Euro sind hiervon betroffen. Wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten.

Zahllose Verbraucher sind von diesem Konflikt zwischen der europäischen und der deutschen Rechtsprechung betroffen. Ob eine unzureichende Widerrufsbelehrung einen Widerruf grundsätzlich ermöglichen würde und ob es Sinn macht, den Widerruf trotz BGH-Rechtsprechung zunächst einmal zu erklären, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Anwaltskanzlei Lenné steht Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.



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