Rechtsanwalt warnt DKB-Kunden vor aktuellen Phishing-Versuchen und Kreditkartenbetrug

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Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, vertritt derzeit eine Vielzahl von DKB Bank-Kunden in Fällen von Kreditkartenbetrug, Phishing-Betrug, Spoofing und Vishing. In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen rät er den Kunden, besonders wachsam zu sein.

Aktuelle Phishing-Versuche bei DKB-Kunden

In den letzten Wochen haben DKB-Kunden vermehrt E-Mails erhalten, die vermeintlich von ihrer Bank stammen. Diese Nachrichten versuchen, Nutzer mit der Behauptung zu verunsichern, dass "einige Funktionen Ihres Kontos vorübergehend eingeschränkt" wurden. Die Merkmale dieser betrügerischen E-Mails sind alarmierend:

- Behauptung einer Konto- und Kartensperrung
- Aufforderung zur "Freischaltung" mittels eines Links und Codes
- Fehlende persönliche Anrede
- Inkonsistente Formatierung (wechselnde Schriftart und -größe)
- Verwendung eines generischen statt individuellen "Freischaltcodes"

Rechtsanwalt Eser rät dringend: Klicken Sie nicht auf den angegebenen Link, ignorieren Sie die Nachricht vollständig und verschieben Sie die E-Mail in den Spam-Ordner.

Kreditkartenbetrug: Ein wachsendes Problem

Zusätzlich zu den Phishing-Versuchen sind auch Fälle von Kreditkartenbetrug stark angestiegen. Betrüger nutzen oft gestohlene Daten, um unrechtmäßige Transaktionen durchzuführen. Kunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig überprüfen und verdächtige Aktivitäten sofort ihrer Bank melden. Bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug ist es wichtig, schnell zu handeln, um mögliche finanzielle Schäden zu minimieren.


Mitverschulden der Bank!

Das Mitverschulden der Bank bei Kreditkartenbetrug kann in bestimmten Fällen gegeben sein, wenn es um die Sicherheitsvorkehrungen und die Aufklärung der Kunden geht. Hier sind einige Aspekte, die in solchen Fällen berücksichtigt werden können:

1. Sicherheitsmaßnahmen: Wenn eine Bank unzureichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, wie z. B. das Fehlen von Zwei-Faktor-Authentifizierung oder unzureichende Überwachung von verdächtigen Transaktionen, kann sie als mitverantwortlich angesehen werden, wenn ein Kunde Opfer von Betrug wird.

2. Kundenaufklärung: Banken haben die Pflicht, ihre Kunden über die Risiken von Kreditkartenbetrug aufzuklären und ihnen zu zeigen, wie sie ihre Konten schützen können. Wenn eine Bank dies versäumt, könnte dies als Mitverschulden gewertet werden.

3. Reaktionszeit: Wenn ein Kunde einen Betrugsfall meldet, sollte die Bank schnell reagieren. Verzögerungen bei der Sperrung der Karte oder der Rückerstattung könnten ebenfalls als Mitverschulden der Bank angesehen werden.

Wenn Sie bereits Opfer von Kreditkarten und Phishing-Betrug geworden sind und die Bank zur Verantwortung ziehen möchten, stehen Ihnen also verschiedene Argumente Optionen zur Verfügung.

Bestehen Schadensersatzansprüche gegen die Bank?

Viele betrogene Bankkunden glauben irrtümlich, sie hätten keine Chance auf Rückerstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge. Dies ist jedoch nicht zutreffend.

Hier existiert aber glücklicherweise eine kundenfreundliche Rechtsprechung.

Zum Besipiel hat jüngst das Landgericht Berlin hat am 14. August 2024 (nicht rechtskräftig) die Deutsche Kreditbank (DKB) dazu verurteilt, einem Kunden, der Opfer eines Online-Banking-Betrugs wurde, eine taggleiche Rückerstattung von 45.000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von etwa 5.000 Euro zu leisten.

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, nur wenn die Bank nachweisen könnte, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnte der Bank möglicherweise ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch nach § 675 v BGB zustehen. Insoweit liegt also die sogenannte Darlegungs- und Beweislast auf Seiten der Bank.


Häufig lässt sich nachweisen, dass die Bank nicht ausreichend Vorkehrungen zum Schutz vor Phishing-Betrug getroffen hat. In solchen Fällen können Kunden Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Durch das Engagement von Rechtsanwalt Eser konnten gegenüber verschiedenen Banken zahlreiche Erfolge erzielt werden, insbesondere im Rahmen außergerichtlicher Vergleiche.

Kostenfreier Online-Check

Um betroffenen Bankkunden zu unterstützen, bietet die Kanzlei einen kostenlosen Online-Check zur Ermittlung ihrer Ansprüche an. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, übernehmen wir auch gerne die Deckungsanfrage für Sie.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Rechtsanwalt Eser. Sie erreichen uns telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder per E-Mail an info@eser-law.de. Alternativ können Sie einen Termin für eine Videokonferenz oder über anwalt.de vereinbaren. Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird zeitnah von uns beantwortet.

Foto(s): RA Eser

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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