Rechtsanwalt wechseln: So gehen Sie vor

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In rechtlichen Auseinandersetzungen kann es vorkommen, dass Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sind oder die Zusammenarbeit nicht optimal verläuft. Auch persönliche Gründe, wie etwa Mutterschutzvorschriften, können einen Wechsel notwendig machen. Doch wie funktioniert ein Anwaltswechsel? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Kündigungsmöglichkeiten, Voraussetzungen und Besonderheiten bei einer Rechtsschutzversicherung.

Kündigungsmöglichkeiten

Ordentliche Kündigung

In der Regel können Sie das Mandatsverhältnis durch eine einseitige Kündigungserklärung beenden. Es ist empfehlenswert, die Kündigung in Textform oder schriftlich per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Eine Frist für die Kündigung gibt es normalerweise nicht, es sei denn, der Mandatsvertrag sieht etwas anderes vor.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beispiele hierfür sind:

  • Schlechte Kommunikation: Ihr Anwalt reagiert nicht auf Anfragen oder liefert Informationen nicht rechtzeitig.
  • Unzureichende Vertretung: Der Anwalt unternimmt nicht die erforderlichen Schritte oder vertritt Ihre Interessen nicht angemessen.
  • Vertrauensverlust: Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt ist nachhaltig gestört.

In solchen Fällen sollte die Kündigung ebenfalls nachweislich erfolgen, und die Gründe sollten klar dargelegt werden.

Anwaltswechsel bei Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Anwaltskosten deckt, sollten Sie einige zusätzliche Punkte beachten:

  • Abstimmung mit der Versicherung: Es ist ratsam, den Wechsel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzusprechen und deren Zustimmung einzuholen. Die Versicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten, die im Rahmen der ersten genehmigten Anwaltsvertretung entstehen.

  • Kostenübernahme: Ein Wechsel ohne Zustimmung kann dazu führen, dass die Versicherung die Übernahme der Mehrkosten verweigert. Der Anwaltswechsel muss „objektiv erforderlich“ sein, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Dies ist oft der Fall, wenn der Grund für den Wechsel nicht von Ihnen zu vertreten ist oder der Anwalt seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Fristen und Formalitäten

Informieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung frühzeitig über den geplanten Wechsel und klären Sie die notwendigen Formalitäten. Oft verlangen Versicherungen, dass der neue Anwalt direkt mit ihnen in Kontakt tritt, um die Deckungszusage zu bestätigen.

Kostenfolge eines Anwaltswechsels

Bitte beachten Sie, dass der bisherige Anwalt in der Regel seinen Vergütungsanspruch behält (§ 15 Abs. 4 RVG, § 628 Abs. 1 BGB). Kündigen Sie das Mandatsverhältnis aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts, steht ihm jedoch kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn seine bisherigen Leistungen für Sie kein Interesse mehr haben.

Fazit

Ein Wechsel des Rechtsanwalts ist oft unkompliziert, solange die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt und (wegen der Mehrkosten) gegebenenfalls die Zustimmung der Rechtsschutzversicherung eingeholt wird. Bei Unzufriedenheit sollten Sie nicht zögern, Ihre Interessen zu wahren und einen Wechsel in Betracht zu ziehen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

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Rechtliche Hinweise

Die Informationen in diesen Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall dar.


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