Rechtsschutzversicherungen drängen Angestellte zur Klage

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Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, muss er bei der Beauftragung eines Anwaltes genau aufpassen. Mehr und mehr Versicherer zahlen den Rechtsstreit nur, wenn der Anwalt sofort Klage einreicht. Tut er das nicht und versucht zuerst eine gütliche Einigung, so kann der Arbeitnehmer trotz seines Versicherungsschutzes auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen bleiben.

Die Versicherungen verhalten sich deshalb so restriktiv, weil bei sofortiger Klageerhebung weniger Anwaltsgebühren anfallen. Klären sie also im Vorfeld, ob und in welchem Umfang ihr Versicherer den Rechtsstreit übernimmt. Die Entscheidungen der Gerichte zu diesem Thema fallen unterschiedlich aus. Das Amtsgericht Essen-Borbeck verurteilte jedoch einen Versicherer zur Zahlung der Anwaltskosten, die im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung entstanden waren. (Az. 6C 287/08)


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