Rechtssichere Nutzung von Social Media: Was müssen Unternehmer beachten?

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Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, Pinterest, XING und Co. sind für viele Unternehmen als Tool zur Steigerung ihres Bekanntheitsgrades oder zum Zweck der Werbung nicht mehr wegzudenken und werden branchenübergreifend genutzt. Was viele gewerbliche Nutzer von Social Media allerdings nicht wissen: Die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind auch hier umzusetzen.

Wer ist von diesen gesetzlichen Regelungen betroffen? 

Jeder Betreiber eines gewerblichen Social-Media-Accounts hat die Vorgaben von TMG und DSGVO einzuhalten. Ein solcher Account liegt schon vor, wenn durch ihn in irgendeiner Form Werbung für angebotene Leistungen oder Produkte gemacht wird. Hierfür wiederum kann schon die Anzeige eines Firmenlogos auf der Social-Media-Plattform genügen. Auch (eigentlich) private Accounts, auf denen gewerbliche Beiträge veröffentlicht werden, zählen dazu.

Häufig findet man auf den großen Social-Media-Plattformen jedoch eine mangelnde Umsetzung geltenden Rechts: Nicht nur auf ihrer Unternehmens-Homepage oder im Online-Shop, sondern auch in den gewerblich genutzten sozialen Netzwerken müssen Impressum und Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden, und zwar so deutlich wie möglich. Grund: Die Besucher haben keine Möglichkeit, die Impressumsinformationen zur Kenntnis zu nehmen oder sich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren, wenn sie z. B. die Facebook-Seite eines Unternehmens direkt aufrufen – ohne Umwege über die Unternehmens-Homepage.

Umgekehrt müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung auf ihrer Homepage die Besucher darüber informieren, dass bei Besuch ihres Auftritts auf Instagram und Co. ihre personenbezogenen Daten möglicherweise auch von den Betreibern der jeweiligen Social-Media-Plattform selbst verarbeitet werden. Auch diese Infopflicht gibt die DSGVO vor.

Handlungsempfehlung

Wer Social-Media-Plattformen zu gewerblichen Zwecken nutzt und die Vorgaben der DSGVO und des TMG nicht ordnungsgemäß umsetzt, dem drohen zum einen empfindliche Bußgelder der zuständigen Datenschutzbehörde – zum anderen kann dieses Fehlverhalten aber auch von konkurrierenden Wettbewerbern (verbunden mit erheblichen Kosten) abgemahnt werden.

Gerne unterstützen wir auch Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Nutzung von Social Media! Kontaktieren Sie uns zu diesem und weiteren Themen rund um das Datenschutzrecht und Internetrecht – weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.sbs-legal.de/fachgebiete/datenschutzrecht und hier: https://www.sbs-legal.de/fachgebiete/internetrecht



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