Rechtsverletzungen bei Amazon durch Anhängen an ein Produkt

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Wer Artikel bei Amazon verkauft, ärgert sich oft über Konkurrenten, die dieselben Produkte verkaufen. Das tun sie dann meist auch noch billiger als man selbst. Und manchmal sind auch Plagiate dabei oder die Verkäufer dürfen die Waren (in Deutschland) gar nicht verkaufen. Dabei kommen Verstöße gegen das Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in Betracht.

Was entschied das OLG Hamm bisher?

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M. fasst zusammen: „Bereits im Jahr 2013 bestätigte das OLG Hamm eine Markenrechtsverletzung, weil ein Händler einen prägnanten Teil des Firmennamens des Markeninhabers benutzte (Az. 4 U 139/12). 

Durch die Verwendung dieses „Firmenschlagwortes“ drohe eine Verwechslung und verletzt daher §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 4 S. 1 MarkenG. Dass Amazon die Artikel selbst an Produktseiten anhänge und Schlagworte zuordne, sei unerheblich. Dann dürfe der Händler eben nicht mehr bei Amazon verkaufen.“

Worum ging es aktuellen bei der Entscheidung des OLG Hamm?

„Auch in der aktuellen Entscheidung (Az. 4 U 73/18) nahm das OLG Hamm eine Rechtsverletzung an. Das Anhängen an eine vorhandene Produktseite, auf der der Verkäufer dann hinter der Präposition „von“ steht, sei eine Täuschung über die betriebliche Herkunft. 

Der Käufer denkt nämlich dann, dass der Verkäufer auch der Hersteller des Produkts ist.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

„Allerdings konnte der Kläger seinen Anspruch hier wegen § 242 BGB nicht durchsetzen. Seine Rechtsposition beruhe auf demselben unlauteren und irreführenden Handeln. Das liegt daran, dass der Kläger im vorliegenden Fall selbst nicht der Hersteller, sondern auch nur ein Verkäufer ist und das Produkt zufällig als erster bei Amazon verkauft hat.“, so Rechtsanwalt Guido Kluck weiter.

Fazit

Verkäufer bei Amazon sollten genau schauen, ob sie von Amazon als Hersteller eingetragen wurden und ob sie sich an das richtige Produkt gehängt haben.

Bei Rechtsverletzungen können sich Verkäufer an Amazon wenden und den Konzern darüber informieren. Außerdem können Unterlassung und Schadensersatz gefordert werden. 

Zur Prüfung des Sachverhalts kann sich eine Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Anwalt lohnen, der die Rechtsverletzung prüft und entsprechende Schritte einleitet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/rechtsverletzungen-bei-amazon-durch-anhaengen-an-ein-produkt/

Bei Fragen zu Amazon und zum Wettbewerbsrecht können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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