Richtig reagieren: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. beantragt Ordnungsgeld

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Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) mahnt seit vielen Jahren Internethändler ab. Abmahnthemen waren z.B. die fehlende Angabe von einem Grundpreis, Verstoss gegen Health-Claims VO, Werbung mit CE Zeichen (CE geprüft), Werbung mit „Testsieger“ ohne Fundstellenangabe oder fehlende Informationen beim Angebot von Lebensmitteln, z.B. über Zutaten oder über den Lebensmittelhersteller.


Gerade bei Abmahnthemen, bei denen sich ein Verstoß nicht sicher vermeiden lässt, empfiehlt es sich gegenüber dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wer z.B. grundpreispflichtige Produkte anbietet oder Lebensmittel und wegen fehlender Grundpreise oder wegen fehlender Informationen beim Angebot von Lebensmitteln abgemahnt wird, riskiert eine Vertragsstrafe. Wer ein grundpreispflichtiges Produkt hat, hatte häufig sehr viele grundpreispflichtige Produkte. Wer ein Lebensmittel anbietet, bietet häufig sehr viele Lebensmittel an. Die Abmahnung ist nicht auf das konkrete Produkt beschränkt. Vielmehr immer grundsätzlich um Unterlassungsansprüche, wie z.B. die Grundpreisangabe beim Angebot von Lebensmitteln in Fertigpackungen.


Die Motivation des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln, eine abgegebene Unterlassungserklärung zu überprüfen ist hoch: Wird ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung festgestellt, kann eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Die Vertragsstrafe geht in die Kasse dieses Abmahnvereins.


Wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, können die Ansprüche durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln im Wege einer einstweiligen Verfügung oder im Wege einer Klage geltend gemacht werden. Statt einer Vertragsstrafe wird ein Ordnungsgeld fällig. Das Gericht überprüft eine einstweilige Verfügung oder einer Unterlassungsklage nicht. Der Abmahner muss einen sogenannten Bestrafungsantrag stellen. Das Ordnungsgeld geht dabei in die Staatskasse, wenn es einen Verstoß geben sollte


Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln beantragt Ordnungsgeld


Meiner Kanzlei liegen aktuell mehrere Ordnungsgeldanträge des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln vor. Wegen eines angeblichen oder tatsächlichen Verstoßes gegen ein Urteil wird wegen der Zuwiderhandlung beantragt, ein empfindliches Ordnungsgeld festzusetzen.

Ein Unterlassungsurteil ist 30 Jahre „wirksam“. Zum Teil wird ein Ordnungsgeld aufgrund eines Urteils beantragt, dass vor einigen Jahren ergangen ist.


Einstweilige Verfügung oder ein Unterlassungsurteil ernst nehmen


Obwohl ein Ordnungsgeld nicht so häufig beantragt wird, wie eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, kann es durchaus zu einem sogenannten Bestrafungsantrag kommen, mit dem Antrag, gegen den Abgemahnten und Schuldner ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen.


Ein Shopbetreiber sollte daher vorhandene Unterlassungstitel immer im Hinterkopf haben und seine Mitarbeiter schriftlich darüber informieren mit einer konkreten Anweisung, was zu veranlassen ist, um ein Unterlassungsurteil auch einzuhalten. Sollte ferner nicht übersehen werden, diese Information auch an neue Mitarbeiter oder z.B. eine Urlaubsvertretung weiterzugeben. Ferner besteht die Verpflichtung, dass der Betriebsinhaber Umsetzung dieser Vorgaben auch kontrollieren muss.


Wie hoch ist das Ordnungsgeld?


In einem Urteil wird in der Regel ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € angedroht, ersatzweise Ordnungshaft. Die Frage der Höhe des verhängten Ordnungsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:


  • Handelt es sich um den 1. Ordnungsgeldantrag oder wurde bereits mehrfach in ein Unterlassungsurteil verstoßen und ein Ordnungsgeld festgesetzt?
  • Warum kam es zu dem Verstoß?
  • Wurden zuständige Mitarbeiter entsprechend instruiert?
  • Wurde die Umsetzung der Vorgaben dokumentiert kontrolliert?
  • Gibt es Information zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens, die wichtig sein könnten?


Wie reagieren auf einen Ordnungsgeldantrag?


Das Gericht, dass die einstweilige Verfügung erlassen hat oder das Urteil ist auch für das Ordnungsgeldverfahren zuständig. Der abgemahnte, in diesem Fall Schuldner genannt, erhält den Ordnungsgeldantrag vom Gericht mit der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahme muss dabei gegenüber dem Landgericht von einem Rechtsanwalt abgegeben werden.


Unter anderem die oben genannten Punkte sollten im Rahmen einer Stellungnahme geklärt und aufbereitet werden.


Ich vertrete Sie bei einem Ordnungsgeldantrag


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de t regelmäßig Schuldner in Ordnungsgeldverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch einen Ordnungsgeldantrag vom Gericht von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln erhalten?


Wenn auch Sie einen Antrag von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln auf Festsetzung eines empfindlichen Ordnungsgeldes erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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