Antrag auf Festsetzung von Ordnungsgeld vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

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Ich habe in der Vergangenheit wiederholt Betroffene beraten, die Ärger mit dem Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (Vgu) hatten. Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins erhalten haben, der Verein ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet hat oder der Verein Sie zu einer Stellungnahme wegen eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung auffordert, berate ich gern auch Sie. Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zum Vorgehen des Vereins gegen Wettbewerbsverstöße 


Der Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Verein, der gegen Wettbewerbsverstöße vorgeht. Hierzu spricht der Verein zunächst eine Abmahnung aus. In der Vergangenheit habe ich wiederholt Betroffene beraten, die eine Abmahnung des Vereins erhalten haben. Informationen zu den mir vorliegenden Fällen finden Sie in den folgenden Beiträgen entnehmen:


Abmahnung vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.


Erneut: Schreiben vom Vgu e.V.


Mit seinen Abmahnschreiben fordert der Verein unter anderem die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Wenn Sie eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Verein abgegeben haben, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie die übernommenen Unterlassungsverpflichtungen auch einhalten. Der Verein überprüft die Einhaltung nämlich und fordert bei Verstößen die Zahlung von Vertragsstrafe. Informationen zu einem entsprechenden Fall finden Sie in dem folgenden Beitrag:


Sollen Sie Vertragsstrafe an den Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. zahlen?


Wird zu einer Abmahnung des Vereins keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (strafbewehrte Unterlassungserklärung) abgegeben, leitet der Verein ein gerichtliches Verfahren ein. In einem entsprechenden gerichtlichen Verfahren wird dem Betroffenen das wettbewerbswidrige Verhalten untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Untersagungsanordnung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten angedroht. Kommt es dann zu einem Verstoß gegen die gerichtliche Untersagungsanordnung, fordert der Verein mit einem Schreiben zu einer Stellungnahme auf. Informationen dazu, in welchen Fällen eine Stellungnahme gegenüber dem Verein Sinn macht, finden Sie in dem folgenden Beitrag:


Auch ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten?


Was tun, wenn der Verein bei Gericht beantragt, wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Entscheidung ein empfindliches Ordnungsgeld festzusetzen?


Wenn der Vgu eine gerichtliche Untersagungsanordnung gegen Sie erwirkt hatte und Sie gegen diese gerichtliche Untersagungsanordnung verstoßen, kann der Vgu bei Gericht einen Antrag stellen, dass gegen Sie ein Ordnungsmittel verhängt wird (Ordnungsmittelantrag/Bestrafungsantrag). Üblicherweise lautet ein entsprechender Antrag, dass wegen Zuwiderhandlung gegen die vorangegangene gerichtliche Entscheidung ein empfindliches Ordnungsgeld festgesetzt wird.


Wird ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gestellt, besteht im gerichtlichen Verfahren Gelegenheit, gegenüber dem Gericht zu dem fraglichen Sachverhalt Stellung zu nehmen. Bitte beachten Sie insoweit, dass wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten und somit auch Ordnungsmittelverfahren vor den Landgerichten geführt werden, wo Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.


Selbst wenn ein Verstoß gegen eine gerichtliche Untersagungsanordnung vorliegt, macht es nach meiner Erfahrung durchaus Sinn, im gerichtlichen Verfahren zu dem fraglichen Sachverhalt Stellung zu nehmen. Bei der Entscheidung über die Höhe des festzusetzenden Ordnungsgeldes kann und muss das Gericht nämlich alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigen. Dies können sein:


  • erstmaliger oder wiederholter Verstoß,
  • Art, Umfang und Dauer des Verstoßes,
  • vorangegangene Maßnahmen zur Verhinderung des Verstoßes,
  • Verschuldensgrad,
  • Vorteil für das rechtswidrig handelnde Unternehmen (z.B. Umsatzsteigerung),
  • wirtschaftliche Verhältnisse des rechtswidrig handelnden Unternehmens

Es gibt immer Aspekte, die zugunsten des Betroffenen vorgetragen werden können und die somit bei der Entscheidung über die Verhängung eines Ordnungsgeldes zu berücksichtigen wären. 


Meine Empfehlungen:


Wenn Sie Post vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten haben:


Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten, bevor Sie Ihre Entscheidungen zum weiteren Vorgehen treffen!


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene in wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu allen Fragen rund um Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage und Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch Ärger mit dem Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.?


Gern berate ich auch Sie:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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