Richtiges Verhalten bei Kündigungen durch den Arbeitgeber

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Wichtig ist, dass Sie wissen, dass man nur dann eine Kündigung angreifen kann, wenn man sich rechtzeitig gegen eine Kündigung wehrt. Dies muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung erfolgen. Die Klage muss dabei beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sie sollten daher nach einer schriftlichen Kündigung nicht lange zögern und möglichst zeitnah einen Anwalt aufsuchen um sich beraten zu lassen.

Wenn Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten und dagegen vorgehen wollen, müssen Sie folgende Punkte prüfen:

  • Liegt eine schriftliche und unterschriebene Kündigung vor? Stimmt das Datum?
  • Wenn ja, liegt eine ordentliche Kündigung vor, wenn Sie diese Frage wieder bejahen können, wurde die vertragsgemäße Frist eingehalten?
  • Sind Gründe für die Kündigung angegeben, wenn ja, welche.Sollte die Kündigung z.B. aus verhaltensbedingten Gründen erfolgen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie im Fall einer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit erhalten.
  • Wurde das Arbeitsverhältnis außerordentlich, also fristlos, gekündigt? Auch in diesem Fall kommt es zu einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit.
  • Kann das Arbeitsverhältnis nach dem Arbeits-/Tarifvertrag überhaupt ordentlich gekündigt werden oder wurde die ordentliche Kündigung ausgeschlossen?
  • Liegt ein befristeter Vertrag vor, wie ist hier die Vertragsgestaltung?
  • Gilt das Kündigungsschutzgesetz? Das ist in der Regel dann der Fall, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte (Auszubildende werden nicht mit gerechnet) beschäftigt werden. Die Zahl 10 bezieht sich dabei auf Vollzeitmitarbeiter. Bei Teilzeitkräften erfolgte eine entsprechende Berücksichtigung der Mitarbeiter nach dem Anteil der Arbeitszeit. Entscheidend ist auch, ob Sie bereits die Wartefrist von über 6 Monaten erfüllt haben.
  • Haben Sie einen Sonderkündigungsschutz, also z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung….Wurden die zuständigen Stellen gehört und haben sie der Kündigung zugestimmt?
  • Gibt es einen Betriebsrat, wie hat er sich verhalten?
  • Sind auch Kollegen von der Kündigung betroffen?

Sie sollten die schriftliche Kündigung ruhig und kommentarlos entgegennehmen. Unterschreiben Sie am besten nichts, das einzige, was Sie wirklich gefahrlos unterschreiben können ist der Erhalt der Kündigung mit Datum, also „Erhalten am…..“, von der Empfangsquittung sollten Sie sich eine Kopie geben lassen.

Wie geht es dann weiter?

Verlangen Sie zeitnah ein Zwischenzeugnis, dies möglichst noch, bevor Ihr Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage erhalten hat.

Nach dem Erhalt der Kündigung sollten Sie gleich mit der Stellensuche beginnen um zu sehen, wie Ihre Chancen auf eine vergleichbare neue Arbeitsstelle sind. Ferner müssen Sie sich nach dem Erhalt der Kündigung gleich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Es ist auch ungeschickt, nach dem Erhalt der Kündigung gleich zu erkranken, insbesondere, wenn die Krankschreibung exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Hier kann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber angezweifelt werden, so hat dies erst das Bundesarbeitsgericht am 08.09.2021 entschieden (Aktenzeichen 5 AZR 149/21). Des Weiteren gewinnt der Arbeitgeber den Eindruck, dass Sie ohnehin nicht länger bei ihm beschäftigt sein wollen, ein Eindruck, der kontraproduktiv bei der Höhe einer auszuhandelnden Abfindung ist.

Sie sollten sich dann professionelle Hilfe holen, da Sie in den meisten Fällen ohne Unterstützung Probleme haben werden, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch sollten Sie dann von einem Anwalt eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen erhalten.

Erstgespräch beim Anwalt:

Zu einem Erstgespräch beim Anwalt sollten Sie auf alle Fälle

  • Ihren Arbeitsvertrag, ggfs. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag,
  • die letzten 12 Gehaltsabrechnungen,
  • die Kündigung,
  • gegebenenfalls Abmahnungen durch den Arbeitgeber,
  • falls vorhanden auch Schreiben des Betriebsrats (ansonsten die Kontaktdaten des Betriebsrats) oder der Behörden mitbringen.                                                                                                             
  • Soweit im Betrieb nicht deutlich mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden, sollten Sie eine Auflistung dieser Personen mit Stundenzahl einschließlich der Aushilfen und Minijobber mitbringen.

Kosten der Beratung und des Prozesses:

Sie müssen auch wissen, dass Sie aufgrund der gesetzlichen Regelung, auch wenn Sie in erster Instanz gewinnen, Ihren Anwalt selbst bezahlen müssen.

Sollten Sie allerdings arbeitsvertraglichen Rechtsschutz versichert haben, tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ein. Im Falle einer finanziellen Bedürftigkeit besteht auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Sie als Arbeitnehmer nicht von Klagen gegen Ihren Arbeitgeber abgehalten werden sollen. Denn wenn Sie tatsächlich verlieren sollten, müssen Sie im Gegenzug auch nicht die Kosten des Anwalts Ihres Arbeitgebers bezahlen.

Prozess vor dem Arbeitsgericht

Es kommt zu einer Güteverhandlung und dann, wenn man nicht einig wird, zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Hauptverhandlung. Viele Prozesse enden dann mit einem Vergleich, in dem das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird. Der Arbeitgeber will sich damit das sogenannte Annahmeverzugsrisiko ersparen, aber auch für den Arbeitnehmer ist es gut, wenn man die Sache abschließen kann, da die Ungewissheit, wie es weitergeht, damit beendet wird. Für die Höhe der Abfindung gibt es bei den meisten Gerichten bestimmte Berechnungsfaktoren, im Großraum München ist das in der Regel 0,5 des letzten Bruttogehalts multipliziert mit den Jahren der Beschäftigung. Aber auch die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses, die Position des Gekündigten, der soziale Status des Gekündigten, also Lebensalter, Unterhaltspflichten, Sonderkündigungsschutz aber auch die finanziellen Möglichkeiten des Arbeitgebers spielen eine entscheidende Rolle, so dass es von der Regelabfindung durchaus Abweichungen gibt.

Verzweifeln Sie also nicht nach dem Erhalt einer Kündigung, sondern suchen Sie sich schnellstmöglich professionellen Rat beim Rechtsanwalt, am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, da dieser sich auf das Rechtsgebiet spezialisiert hat.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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